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Gesetzliche Unfallversicherung umfasst auch Betriebssport

Geschrieben am 12-07-2006

München (ots) - Sport zu treiben, macht Spaß, fördert die
Gesundheit, baut Stress ab und stärkt das Gemeinschaftsgefühl.
Deshalb bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit
zum Betriebssport. Fußball, Aerobic oder Mountainbiken - die Angebote
sind vielfältig. Doch wie ist das eigentlich mit dem
Versicherungsschutz bei Sportunfällen? Die Spitzenverbände der
gesetzlichen Unfallversicherung informieren: Mitarbeiter sind in der
Regel auch beim Betriebssport gesetzlich versichert.

Allerdings müssen einige Kriterien erfüllt sein: So muss der Sport
als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dienen. Die
Sportart spielt keine Rolle. Auch Trendsportarten wie Inline-Skaten
können also versichert sein.

Der Betriebssport muss außerdem regelmäßig stattfinden. Es muss
ein klarer organisatorischer Bezug zum Unternehmen bestehen. Das ist
beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber den Raum zur Verfügung
stellt oder feste Zeiten vorgibt. Auch müssen die Teilnehmer im
Wesentlichen Beschäftigte des Betriebes sein. Allerdings können sich
dabei die Betriebssportgemeinschaften mehrerer Unternehmen zu
überbetrieblichen Sportgruppen zusammenschließen.

Versichert sind die Mitarbeiter nicht nur beim Betriebssport
selbst, sondern auch auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause oder
zum Arbeitsplatz. Wichtig ist jedoch, dass nicht sportliche
Höchstleistungen oder die Teilnahme an Wettkämpfen im Mittelpunkt
stehen. Tritt eine Betriebsmannschaft zum Beispiel bei einem
Fußballturnier an, so haben die Spieler in der Regel keinen
gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das gilt auch dann, wenn die
sportliche Betätigung gemeinsam mit Betriebsangehörigen als
Freizeitgestaltung zu bewerten ist (z.B. mehrtägige Skifreizeit).

Zum Thema "neue Wege im Betriebssport" bietet die BG-Akademie in
Dresden am 6. und 7. Oktober 2006 eine Tagung an. Unter anderem wird
es um die Frage gehen, wie vor allem kleine und mittelständische
Unternehmen ihren Mitarbeitern Betriebssportangebote machen können.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Unfällen während
der Arbeit, in der Schule, Universität und auf dem Weg dorthin. Mit
Informationen, Maßnahmen und Projekten unterstützen die
Unfallversicherungsträger die Prävention zur Verhütung von Unfällen
und Berufskrankheiten und zur Vermeidung arbeitsbedingter
Gesundheitsgefahren. Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls
sorgen sie für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei
einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen sie zusätzlich
eine Rente.

Originaltext: Bundesverband der Unfallkassen e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9224
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9224.rss2


Pressekontakt:
Ansprechpartner für die Beschäftigten in der Landwirtschaft
Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
(www.lsv.de)
Albert Münz
Tel.: 0561-93 59-240
Fax: 0561 9359-244
E-Mail: presse1@bv.lsv.de

Ansprechpartner für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Bundesverband der Unfallkassen (www.unfallkassen.de),
Roswitha Breuer-Asomaning
Tel.: 089 62272-163 oder -181
Fax: 089 62272-200
E-mail: presse@unfallkassen.de

Ansprechpartner für die Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (www.hvbg.de)
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-62
Fax: 030 288763-70
E-Mail: presse@hvbg.de


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