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DGbAV: Unabhängigkeit ist das große Plus / Betriebsrenten-Lösungen müssen individuell und flexibel sein

Geschrieben am 25-06-2009

Berlin/Frankfurt a. M. (ots) -

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Die 30-jährige Mitarbeiterin, die gerade geheiratet hat und
absehbar bald eine Babypause einlegen wird, stellt an ihren
Betriebsrenten- Vertrag andere Anforderungen als der 55-jährige, dem
es in seinem letzten Berufs-Jahrzehnt um eine sichere und garantierte
bAV-Lösung geht. So vielfältig wie die Mitarbeiter sind auch die
Anforderungen an betriebliche Versorgungslösungen. Betriebsangehörige
bei der bAV "über einen Kamm zu scheren" ist die schlechteste aller
möglichen Lösungen. Das gibt Ulf Kesting, Vorstand der DGbAV -
Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG, seinen
Gesprächspartnern in den Unternehmen zu bedenken. Um alle
Anforderungsprofile abzudecken, ist individuelle Beratung jedes
Mitarbeiters vor Abschluss eines bAV-Vertrags unabdingbar. Die
Plattform dafür müssen die Unternehmen schaffen, die sich von der
DGbAV AG Versorgungswerke einrichten oder modifizieren lassen. Dabei
hilft entscheidend die Unabhängigkeit der DGbAV, die weder einer
Versicherungsgesellschaft noch einer Finanzgruppe zugehörig ist.

Die Spezialgebiete der DGbAV sind die Einrichtung, Durchführung
und Sanierung von betrieblichen Versorgungssystemen. Das bAV-
Beratungsunternehmen ist Kompetenzzentrum und Ansprechpartner in
allen Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung (bAV). So
lotet die DGbAV AG mit der jeweiligen Unternehmensführung nicht nur
die Chancen und Möglichkeiten der fünf Durchführungswege aus
(Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung,
Unterstützungskasse oder Pensionszusage), sondern berät auch bei der
Einrichtung von Zeitwertkonten. Bundesweit gehören bereits mehr als
2.000 Unternehmen zum Kundenkreis der DGbAV.

Schlagzeilen machte die DGbAV mit einer Service-Innovation: Mit
der DGbAV-Clearing-Stelle bietet sie die Möglichkeit, bestehende bAV-
Verträge des Arbeitnehmers im Falle eines Arbeitsplatzwechsels beim
neuen Arbeitgeber weiter zu führen und zu verwalten. Damit wird die
seit 2005 gesetzlich verfügte "Portabilität" von Rentenansprüchen bei
einem Arbeitgeberwechsel erst praktikabel. Vorteil für die
Arbeitnehmer: Weil bei einer erforderlichen "Umdeckung" bestehender
bAV-Verträge andere Rahmenbedingungen gelten (abgesenkter
garantierter Rechnungszins, neue Sterbetafeln), werden bei
Fortführung der alten Verträge beim neuen Arbeitgeber die
ursprünglichen und nahezu immer günstigeren Konditionen erhalten.
Rein rechnerisch können durch den Erhalt der alten bAV-Verträge bei
einem Arbeitgeberwechsel einige Zig-Tausend Euro an Betriebsrente in
den Jahren des Ruhestands "gerettet" werden. Wer die DGbAV-Clearing-
Stelle nutzt, zahlt für deren Leistung nur 2,50 Euro pro Monat -
selbst auf lange Sicht ein gutes Geschäft.

DGbAV-Vorstand Ulf Kesting rät, bei der Konzeption und Einrichtung
von Versorgungswerken unbedingt auf die Bonität des Rückdeckers zu
achten. Denn auch wenn bei Ausfall eines deutschen Versicherers
"Protektor" einspringt - abgesichert ist nur die garantierte
Betriebsrente. Der Rechnungszins auf die einbezahlten Beiträge ist
derzeit mit 2,25 % festgeschrieben. Künftige Betriebsrentner können
aber bei normalem Versicherungsverlauf auf eine höhere
Gesamtverzinsung hoffen, wenn die Renditen an den Kapitalmärkten
wieder steigen, weil durch Überschüsse der
Lebensversicherungsgesellschaften während der Einzahlungszeit die
Garantie-Rente aufgestockt wird. Voraussetzung dafür ist allerdings,
dass die Wirtschaftskraft des Versicherers erhalten bleibt. "Wie sich
in der Finanzkrise erwiesen hat, muss das nicht bei allen
Versicherungsanbietern der Fall sein", gibt Ulf Kesting zu bedenken.

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http://www.presseportal.de/link/YahooVideo

Originaltext: DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74927
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74927.rss2

Pressekontakt:
Redaktion:
Matthias von Debschitz (djv)
Büro für Öffentlichkeitsarbeit
Im Wingert 9
65835 Liederbach
Tel. (069) 30 96 01
Fax (069) 31 83 34
eMail: presse@debschitz.de


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