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Landgericht Hamburg: RapidShare geht in die nächste Instanz - GEMA verfolgt langfristig die falsche Strategie

Geschrieben am 25-06-2009

Cham, Schweiz (ots) - RapidShare wird gegen das Urteil des
Landgerichts Hamburg vom 12. Juni 2009 Berufung einlegen. Das Gericht
stellte fest, dass das Unternehmen verhindern müsse, dass Nutzer
seiner Plattform Musikstücke veröffentlichten. Welche Mittel dazu
geeignet sind, ließ das Urteil offen, es wurde lediglich
festgestellt, dass die derzeitigen Maßnahmen nicht ausreichten.
RapidShares Ziel ist, langfristig ein Urteil des Bundesgerichtshofes
oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken.

"Der BGH stellte bereits bei der "Tonbandentscheidung" fest, dass
Prüfpflichten nicht nur für den Diensteanbieter, sondern auch für den
Nutzer zumutbar sein müssen. Die Maßnahmen können sich nicht nur
allein danach richten, was machbar ist, sondern müssen auch den
Grundrechten und insbesondere der Privatsphäre Rechnung tragen",
kommentiert Bobby Chang, COO von RapidShare.

Kontrolle von Foren

Die GEMA war erneut nicht in der Lage darzustellen, wie die
Verbreitung der von ihr genannten Musikstücke hundertprozentig
verhindert werden könne. Sie stellte eine Software vor, mit der sie
beweisen wollte, dass die Weitergabe von Musik leicht kontrolliert
werden könne. Die Software spürt Links zu Musikstücken in Foren auf
und liest sie automatisch aus. Da die GEMA RapidShare den Test der
Software verweigerte, konnte das Unternehmen ihre Eignung nicht
prüfen. Fraglich ist, ob die Anwendung Mechanismen überwinden kann,
die das Auslesen von Foren-Links verhindern, verschlüsselte Dateien
öffnen und Musikstücke eindeutig identifizieren kann. Des Weiteren,
ob die Software auch Links in solchen Foren findet, die Suchmaschinen
nicht erfassen können.

Dementsprechend bleibt weiter offen, wie RapidShare seine
Prüfungspflichten wirksam erfüllen könnte. Darüber hinaus bezweifelt
RapidShare die Effektivität von restriktiven Mitteln. Erfahrungen mit
Digital Rights Management (DRM)-Systemen, Captchas und
Software-Dongles haben gezeigt, dass es häufig nur wenige Stunden
dauert, bis ein sorgfältig von der Industrie entwickeltes
Sicherheitssystem von den Usern ausgehebelt wird. Viele Unternehmen,
darunter Marktführer wie Apple und Amazon sowie Label wie Sony BMG
und EMI, bieten wieder DRM-freie Musik an. Viele Konsumenten lehnen
DRM ab, beispielsweise meldete der britische Händler 7 Digital
bereits Ende 2007, dass DRM-freie Musikstücke vier Mal häufiger
gekauft wurden als DRM-geschützte Titel.

"Jeder Versuch, Internetpiraterie durch Restriktionen zu
unterbinden, wird scheitern. Die Ressourcen der Internet-User sind
enorm und sie handeln schnell. Die Spielregeln für erfolgreiche
Vermarktung haben sich mit der Digitalisierung radikal verändert und
es ist an der Zeit, die Gesetze den neuen Rahmenbedingungen
anzupassen", so Chang weiter.

Kostenlose Downloads werden immer wichtiger im Vertrieb

Die schnelle Verbreitung neuer Stücke durch kostenlose Downloads
spielt im Musikvertrieb eine immer wichtigere Rolle, wie die
Beispiele von Radio Head (Rainbow) und Prince (Planet Earth) gezeigt
haben. Die US-Band Nine Inch Nails stellte das Album "Ghost I-IV"
kostenlos im Internet zur Verfügung und verdiente auf diese Weise
innerhalb von nur einer Woche 1,6 Millionen US-Dollar. Obwohl überall
umsonst zu haben, stand "Ghost" im Jahr 2008 auf dem Spitzenplatz der
amerikanischen MP3-Verkaufscharts von Amazon. Inzwischen stellt Nine
Inch Nails sämtliche Werke unter einer Creative Commons Lizenz zur
Verfügung, die nicht nur das Herunterladen, sondern auch die
Weitergabe erlaubt. "Die GEMA versucht, das Rad der Geschichte
zurückzudrehen. Das ist meiner Meinung nach ein aussichtloser Kampf,
den sie zudem noch gegen ihre eigenen Kunden führt", kommentiert
Bobby Chang, COO von RapidShare. "Trotz der angeblich großen Erfolge
vor Gericht geht der Umsatz der GEMA mit Musik permanent zurück."

Über RapidShare

Die RapidShare AG verteilt digitale Informationen für Unternehmen
und Privatpersonen. Die Daten lassen sich in wenigen Schritten auf
das System laden und können anschließend den Empfängern zum Download
bereitgestellt werden. Die RapidShare AG wurde im Jahr 2006 gegründet
und hat ihren Sitz in Cham in der Schweiz.

Originaltext: RapidShare AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64910
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64910.rss2

Pressekontakt:
Bobby Chang, COO RapidShare AG, Gewerbestrasse 6, 6330 Cham, Schweiz,
Tel.: 0041-41 748 78 88, E-Mail: bchang@rapidshare.com

Katharina Scheid, Pressesprecherin RapidShare AG, Gewerbestrasse 6,
6330 Cham, Schweiz, Tel.: 0041-41 748 78 81, E-Mail:
kscheid@rapidshare.com.


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