Frau Bätzing irrt - und das gleich dreifach
Geschrieben am 02-07-2009 |
Berlin (ots) - Zu dem heute von der Drogenbeauftragen der Bundesregierung vorgestellten "Tabakatlas" erklärt Marianne Tritz, Geschäftsführerin des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV):
In ihrem Tabakatlas arbeitet die Drogenbeauftrage der Bundesregierung mit Unwahrheiten und irrt sich dabei mindestens drei Mal!
1. Der Deutsche Zigarettenverband und seine Mitgliedsfirmen sind für den Nichtraucherschutz und arbeiten auch nicht, wie Frau Bätzing behauptet, an der Abschaffung dieses Gesetzes. Der DZV hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes begrüßt, da das Urteil die Grundlage für ein tolerantes Miteinander von Nichtrauchern und Rauchern bildet. In diesem Urteil wird allerdings auch sichergestellt, dass erwachsene Menschen - die alle Informationen zu dem Produkt Zigaretten an die Hand bekommen - selbstständig und mündig für sich entscheiden können, ob sie rauchen wollen oder nicht. Nichtraucher sollen dabei nicht behelligt werden.
2. Mit der Behauptung der Tabakkonsum lasse sich durch Steuererhöhungen regulieren, irrt Frau Bätzing ein zweites Mal. Sie drückt sich dabei um das Problem des Zigarettenschmuggels. Denn: Mit jeder Steuererhöhung sinkt der Anteil der Raucher nur marginal. Stattdessen weicht der Konsument unter anderem auf Schmuggelware aus. In Deutschland wird mittlerweile jede fünfte Zigarette nicht mehr hier versteuert. In Berlin ist es bereits jede zweite. Diesen Anteil blendet Frau Bätzing bewusst aus, wenn sie von einem Rückgang des Tabakkonsums spricht, da sie sich bei ihrer Betrachtung nur auf die von der offiziellen Statistik erfassten Verkaufszahlen bezieht. Dass illegale Händler sich weder an EU-Produktionsnormen noch an den Jugendschutz halten, sei dabei nur am Rande bemerkt.
3. Und Frau Bätzing irrt ein drittes Mal: in Deutschland muss die Außenwerbung für Tabak nicht bis 2012 gesetzlich verboten werden. Die Bundesrepublik hat kein Gesetz und keinen Vertrag unterzeichnet, in dem ein solches Verbot bis zum Jahre 2012 umgesetzt werden muss. Die Bundesregierung hat sich grundsätzliche und verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein solches Gesetz. Mit dem Tabakpräventionsprogramm, in dem Frau Bätzing ein solches "Verbot der Plakataußenwerbung für alle Tabakprodukte bis zum 31.12.2012" fordert, ist sie ja bekanntermaßen gescheitert.
Originaltext: Deutscher Zigarettenverband Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70454 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70454.rss2
Pressekontakt: DZV Deutscher Zigarettenverband Peter Königsfeld Unter den Linden 42 10117 Berlin Tel. +49 (30) 88 66 36 - 200 Fax +49 (30) 88 66 36 - 111 presse@zigarettenverband.de www.zigarettenverband.de
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