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Bundesdatenschutzgesetz: Wirtschaft nur zum Teil berücksichtigt

Geschrieben am 03-07-2009

Berlin (ots) - Die Zeitungsverleger erkennen an, dass der
Gesetzgeber versucht hat, bei der Novellierung des
Bundesdatenschutzgesetzes den Einwendungen von Seiten der Wirtschaft
Rechnung zu tragen. So werde es künftig nicht nur möglich sein,
potenzielle neue Leser und Abonnenten anzusprechen, wenn diese zuvor
schriftlich ihre Einwilligung gegeben hätten, sondern auch, wenn die
Verlage die Quelle ihrer Adressdaten transparent machten. Dies sei
ein Schritt in die richtige Richtung, erklärte der BDZV heute in
Berlin.

Allerdings enthalte das Gesetz zahlreiche unklare Formulierungen.
Damit werde für die Unternehmen keine Rechtssicherheit geschaffen,
kritisierten die Zeitungsverleger. Das Gesetz sei daher untauglich
für die Praxis und müsse so rasch wie möglich überprüft werden.

Die Auseinandersetzung um die Abschaffung des so genannten
Listenprivilegs ist die Folge verschiedener Datenskandale in jüngster
Zeit. Der BDZV betont, dass jeglicher Datenmissbrauch von den
Zeitungsverlegern strikt abgelehnt werde. Die verschiedenen Fälle
skandalösen Missbrauchs von Daten in zurückliegenden Monaten seien
jedoch nicht durch das Listenprivileg verursacht worden.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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