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Immer mehr Arzneimittel sind zuzahlungsbefreit / Bei Festbeträgen mehr als ein Drittel, bei Rabattverträgen knapp zwei Drittel

Geschrieben am 09-07-2009

Berlin (ots) - Immer mehr Arzneimittel sind zuzahlungsbefreit. Für
mehr als ein Drittel aller Medikamentenpackungen mit Festbetrag
müssen Patienten keine gesetzliche Zuzahlung leisten. Bei knapp zwei
Dritteln aller Arzneimittel unter Rabattvertrag gilt ebenfalls eine
Befreiung oder Ermäßigung, die allerdings von der jeweiligen
Krankenkasse abhängt. Dies berechnete die ABDA - Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände. Im Juli 2008 lagen die Vergleichswerte
deutlich unter den aktuellen Prozentsätzen. Im Kalenderjahr 2008
haben die Apotheken fast 1,7 Mrd. Euro Zuzahlungen für die Kassen
eingesammelt.

Zuzahlungsbefreit sind Arzneimittel für die Versicherten aller
Krankenkassen, sofern ihr Preis um mindestens 30 Prozent unter dem
Festbetrag liegt. Dies trifft derzeit für 36,1 Prozent aller
Festbetragspackungen zu. Vor zwölf Monaten waren es nur 31,3 Prozent.
Sofern eine Kasse einen Rabattvertrag mit einem Hersteller
abgeschlossen hat, kann sie ihre Versicherten zu 100 oder 50 Prozent
von der Zuzahlung befreien. Diese Art der Befreiung oder Ermäßigung
trifft für 59,5 Prozent aller Rabattarzneimittel zu. Vor einem Jahr
waren es nur 44,5 Prozent gewesen. Alle Angaben beziehen sich auf die
Zahl der Pharmazentralnummern (PZN) und sind nicht gewichtet mit der
Menge der tatsächlich abgegebenen Packungen.

In Deutschland sind alle 21.600 öffentlichen Apotheken gesetzlich
verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen
einzusammeln und an diese weiterzuleiten. Bei
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 Prozent
des Verkaufspreises zuzahlen. Mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10
Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen
Kosten des Präparats. Eine Liste der für alle Patienten
zuzahlungsbefreiten Arzneimittel steht unter www.aponet.de.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
www.abda.de


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