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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Je früher desto besser / Auch Studenten können mit Riester-Rente für das Alter vorsorgen

Geschrieben am 16-07-2009

Coburg (ots) - Vielen Studenten gelingt der Spagat zwischen
Studium und Beruf: Mit Mini-Jobs bis zu 400 Euro bessern sie ihr
monatliches Einkommen auf. Bei diesen Beschäftigungsverhältnissen
trägt allein der Arbeitgeber die pauschalen Renten- und
Krankenversicherungsbeiträge. An die Rentenversicherung fließen dabei
15 Prozent. Deshalb zählen Mini-Jobber erst einmal nicht zum Kreis
der Förderberechtigten, die riestern können. Doch jeder weiß: private
Altersvorsorge tut Not und je früher desto besser. Aus diesem Grund
bietet der Gesetzgeber auch Mini-Jobbern die Möglichkeit doch von der
staatlich geförderten Riester-Rente zu profitieren.

Mini-Jobber können, so die HUK-COBURG, auf ihre
Versicherungsfreiheit verzichten: In diesem Fall stocken sie
freiwillig den Beitrag zur Rentenversicherung auf den aktuellen
Beitragssatz von 19,9 Prozent auf. Jetzt können sie eine
Riester-Rente abschließen und ihren Vertrag vom Staat mit 154 Euro
jährlich fördern lassen. Damit das Geld fließt, muss man vier Prozent
seines sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens abzüglich der
Zulagen auf die hohe Kante legen. Für Studenten mit Minijob heißt
das, sie zahlen den monatlichen Mindestbeitrag von fünf Euro. -
Außerdem erhalten junge Leute unter 25 Jahren seit Anfang 2008 einen
einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro.

Wichtig für Studenten ist die Flexibilität beim Riestern: Ein
Vertrag passt sich den jeweiligen Lebensumständen an, so lässt sich
die Höhe der Beiträge jederzeit verändern. Selbst einem Aussetzen der
Zahlungen steht nichts entgegen. - Langfristig gesehen, profitiert
ein Riester-Sparer vom Zinseszins-Effekt natürlich am meisten, je
länger der Vertrag läuft.

Warum sich Aufstocken noch lohnt

Gerade Studenten brauchen viel Zeit, bevor sie ihre Ausbildung
abgeschlossen haben. Durch die Aufstockung können sie früher
beginnen, vollwertige Versicherungszeiten in der gesetzlichen
Rentenversicherung zu erwerben. Und der Faktor Zeit ist wichtig: Denn
die volle Rente erhält nur, wer entweder bis 67 Jahren arbeitet oder
45 Jahre lang in die Rentenversicherung einzahlt. Wer früher in Rente
geht, muss Abschläge hinnehmen: 0,3 Prozent pro Monat.

Und noch etwas spricht für die Aufstockung der Beiträge: Es
entsteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Im Falle eines
Unfalls greift die gesetzliche Erwerbsminderungsgrenze bei
Berufsanfängern zwar sofort. Anders sieht es aber bei
Erwerbsminderung durch Krankheit aus: Erst wenn ein Berufseinsteiger
fünf Jahre lang Beiträge einbezahlt hat, hat er Anspruch auf eine
Rentenzahlung. Somit gilt hier - genau wie beim Riestern - je früher
desto besser.

HUK-COBURG Versicherungsguppe

Mit über neun Millionen Kunden versteht sich die HUK-COBURG
Versicherungsgruppe als der große Versicherer für den privaten
Haushalt. Beitragseinnahmen sowie Sparbeträge der
HUK-COBURG-Bausparkasse summierten sich 2008 auf 5,0 Mrd. Euro.
Traditioneller Schwerpunkt des Geschäfts ist die Kfz-Versicherung,
auf die knapp die Hälfte der Beitragseinnahmen entfallen. Mit über
acht Millionen versicherten Kraftfahrzeugen ist die
Unternehmensgruppe der zweitgrößte deutsche Autoversicherer; den
gleichen Rang nimmt sie in der privaten Haftpflicht- sowie in der
Hausratversicherung ein. Besondere Bedeutung haben für die HUK-COBURG
Versicherungsgruppe traditionell die Angehörigen des öffentlichen
Dienstes. Vier Millionen ihrer Kunden zählen zu ihm; damit ist die
HUK-COBURG Versicherungsgruppe auch der größte deutsche
Beamtenversicherer.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Kontakt:
Karin Benning
HUK-COBURG Pressestelle
T 0 95 61/96-20 84
Mail Karin.Benning@huk-coburg.de


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