Tochterfirma der Deutschen Telekom in Betriebsgeheimnisfall verklagt - US-amerikanisches Bundesgericht weist Klagabweisungsantrag zurück und bestimmt Fortführung des Falls von Sigma Six Technologies
Geschrieben am 16-07-2009 |
San Jose, Kalifornien (ots/PRNewswire) -
T-Systems Enterprise Services GmbH, eine in Deutschland ansässige Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom (NYSE: DT), wurde von zwei in den USA ansässigen Unternehmen vor dem US-amerikanischen Bundesgericht wegen vorsätzlicher Vertragsstörung und unlauterem Wettbewerbs angezeigt. In der im Dezember 2008 vor dem US-amerikanischen Bezirksgericht von Nordkalifornien eingereichten Klage wird behauptet, dass T-Systems bei Nagarro, Inc. ServiceNet-Software in Auftrag gegeben hat, die einem der Kläger in voller Sachkenntnis des bestehenden Entwicklungsvertrags für ServiceNet mit Nagarro gestohlen worden war. T-Systems und seine bedeutenden Unternehmenskunden weltweit (darunter mehrere bekannte US-amerikanische Unternehmen) setzen ServiceNet als professionelle Klienten-Bedieneroberfläche ein.
Sowohl T-Systems als auch Nagarro (ein in San Jose ansässiges, ausgegliedertes Softwareentwicklungsunternehmen mit Backoffice in Indien) wird in der 19-seitigen Klageschrift Vertragsbruch, Entwendung von Betriebsgeheimnissen, unerlaubte Einmischung in Verträge Dritter und unlauterer Wettbewerb nach kalifornischem Recht vorgeworfen. In der Klage wird Schadensersatz in voraussichtlich zweistelliger Millionenhöhe verlangt. Die Kläger haben vor Gericht eine endgültige Verfügung beantragt, den beiden Beklagten und allen mit ihnen zusammenarbeitenden Personen, u. a. allen Kunden von T-Systems weltweit die Benutzung aller Versionen bzw. Formen von ServiceNet zu untersagen.
Letzte Woche wies der Richter das US-amerikanischen Bezirksgerichtes James Ware den Antrag von T-Systems auf Abweisung der Klage aufgrund fehlender "personal jurisdiction" (interlokaler und internationaler Zuständigkeit nach US-amerikanischer Rechtsprechung), der Vertragsklausel zum zuständigen Gericht und der Vertragsbestimmung zur Wahl eines deutschen Gerichtsstandes ab und ordnete an, den Fall in der zweiten Jahreshälfte 2010 vor Gericht zu bringen. Richter Ware entschied weiterhin, dass die Wahl eines deutschen Gerichtsstandes zulässig aber nicht zwingend sei und das Gericht entschied darüber hinaus, dass T-Systems seiner Verpflichtung nicht nachgekommen sei, die "personal jurisdiction"- und falschen Gerichtsstands-Argumente zu belegen. Im April hatte Richter Ware Nagarros Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens abgelehnt. Harry Singh, Präsident und CEO des Klägers Sigma Six Technologies, Inc., sagte: "Wir sind sehr darüber erfreut, dass das Gericht entschieden hat, dass ein deutsches Unternehmen, das eindeutig amerikanische Verträge missachtet, in amerikanischem Besitz befindliche Software nutzt und amerikanische Unternehmen schädigt, sich für seine Taten vor einem US-amerikanischen Gericht verantworten muss. Wir sehen der weiterten Verfolgung unserer Klagen gegen T-Systems und Nagarro mit Zuversicht entgegen und sind davon überzeugt, dass unser Rechtssystem zu einem gerechten Ergebnis führen wird."
Originaltext: Sigma Six Technologies, Inc. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75123 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75123.rss2
Pressekontakt: Sigma Six Technologies, Inc., Tel.: +1-212-532-8008, E-Mail: harrys@sigmaweb.com
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