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Aktualisierte Fassung: Traditionelle Chinesische Medizin / Sicherere Vertriebswege auch für chinesische Heilpflanzen

Geschrieben am 14-07-2006

Berlin (ots) - Heilpflanzen der Traditionellen Chinesischen
Medizin (TCM) werden in Deutschland immer populärer. "Unsere
Untersuchungen zeigen aber, dass diese Heilpflanzen erhebliche
Risiken bergen können" sagte Apotheker Prof. Manfred
Schubert-Zsilavecz, Leiter des Zentrallaboratoriums Deutscher
Apotheker e. V. In der Vergangenheit wurden nicht selten Belastungen
mit Schwermetallen oder Pestiziden festgestellt. Die chinesischen
Bezeichnungen bergen auch Verwechslungsgefahren. Darüber hinaus sind
absichtliche Beimengungen nicht deklarierter synthetischer Wirkstoffe
bekannt geworden. Schubert-Zsilavecz: "Das ist gefährlich. Wenn zum
Beispiel einem "Schlankheitsmittel" aus chinesischen Kräutern, das
für jedermann zugänglich im Internet angeboten wird,
verschreibungspflichtige Appetitzügler beigemischt werden, erhöht
dies zwar die Wirksamkeit enorm. Ohne Deklaration ist das für
Patienten aber sehr riskant, denn weder er noch sein Arzt oder der
Apotheker können in diesem Fall Gegenanzeigen einschätzen oder auf
Nebenwirkungen angemessen reagieren." Erst kürzlich hat der Zoll am
Frankfurter Flughafen Millionen Tabletten eines aus dem Ausland
illegal eingeführten gefährlichen Schlankheitsmittels sicherstellen
können.

Getrocknete Heilpflanzen sind von deutschen Gerichten bisher meist
als Lebensmittel eingestuft worden. Bei Heilpflanzen der
Traditionellen Chinesischen Medizin zeigt aber schon der Name, dass
sie für medizinische Zwecke eingesetzt werden. Apotheker Prof. Thomas
Beck, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen
Apotheker: "Wir fordern deshalb, Arzneimittel der TCM der
Apothekenpflicht zu unterstellen. Dann hätten die Patienten
Gewissheit, dass die abgegebenen Arzneimittel einwandfrei sind. Die
Apotheker sind gesetzlich verpflichtet, die einzelnen Heilpflanzen
vor der Herstellung der Arzneimittelmischung auf Identität, Reinheit
und Gehalt zu prüfen. Darüber hinaus muss eine möglichst rasche
Bewertung erfolgen, welche Pflanzen auf Grund der Wirkstärke ihrer
Inhaltsstoffe der Verschreibungspflicht unterliegen sollten."

Weiterführender Link: www.arzneimittelkommission.info,
"Sicherer Zugang zu Drogen der Traditionellen Chinesischen Medizin
(TCM)"


Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7002
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7002.rss2


Nachfragen:
Dr. Ursula Sellerberg,
Tel.: 030 - 40004 134,
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de

Pressesprecherin:
Annette Rogalla,
Tel.: 030 - 40004 131,
Mail: pressestelle@abda.aponet.de
www.abda.de


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