Konzertiertes Vorgehen von Aktionären gegen EADS / Kanzleien in Frankreich und Deutschland schließen Kooperation und bereiten Schadensersatzklagen vor
Geschrieben am 14-07-2006 |
München (ots) - Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte kooperiert im Fall EADS mit der Kanzlei Canoy in Frankreich, um gemeinsam für betroffene institutionelle und private Anleger Schadensersatzansprüche aus der verspäteten Bekanntgabe der Lieferprobleme beim Airbus A380 geltend zu machen. Die ebenfalls auf Kapitalmarktrecht spezialisierte französische Kanzlei Canoy, hat für die französische Anlegervereinigung (ASA) bereits am 21. Juni 2006 Klage vor dem Strafgericht in Paris erhoben.
Gegenstand der Kooperation ist die gemeinsame Vorbereitung und Durchführung einer Schadenersatzklage gegen EADS. Die Schadenersatzklagen werden für Mitglieder der ASA und andere private und institutionelle Anleger vorbereitet.
Nach den der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte vorliegenden Informationen aus Frankreich war den verantwortlichen Vorständen bei EADS spätestens anlässlich des Treffens des Executive Committee am 7. März 2006 bekannt, dass es zu einer Verzögerung der Auslieferung des A380 kommen wird und dies für EADS eine gravierende Ergebnisbelastung mit sich bringt. Trotzdem wurden erst am 13. Juni 2006 per Ad-hoc-Meldung diese den Aktienkurs belastenden Informationen veröffentlicht.
Klaus Rotter: "Vor diesem Hintergrund spricht viel dafür, dass denjenigen Aktionären, die im Zeitraum vom 7. März 2006 bis 13. Juni 2006 Aktien erworben haben, Schadensersatzansprüche auch nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz zustehen." Nach § 37b Abs. 1 WpHG erhält jeder Anleger Schadensersatz, der Aktien oder andere Finanzinstrumente nach dem grob fahrlässigen Unterlassen einer Ad-hoc-Meldung erwirbt und diese bis zur Bekanntgabe der Insiderinformation hält.
Ob der Täuschungszeitraum noch auf Zeiträume vor dem 7. März 2006 zu erweitern ist, wird von den kooperierenden Anwälten derzeit geprüft. "Sollten sich im Rahmen der weiteren Recherchen und Prüfungen die bereits aufgedeckten Täuschungen weiter erhärten, werden wir auch in Deutschland für die ASA und weitere betroffene institutionelle und private Anleger einen Musterschadensersatzprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) einleiten", so Klaus Rotter.
ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE: Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger. Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen führend in Kontinentaleuropa. Insgesamt konnte Rotter Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in Deutschland und den USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen Mandatsspektrum von Rotter Rechtsanwälte gehören weltweit führende Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen, internationale Versicherer, Privatbanken, US- und europäische Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit Assets under Management (AuM) von 1,8 Billionen Euro.
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Rotter Rechtsanwälte, München: Klaus Rotter, Rechtsanwalt Annette Roider, Rechtsanwältin Telefon: (0 89) 64 98 45-0 E-Mail: mail@rotter-rechtsanwaelte.de
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