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Leasing-Wirtschaft kritisiert Reformpläne des IASB

Geschrieben am 21-07-2009

Berlin (ots) - In einem Comment Letter an den International
Accounting Standards Board (IASB) kritisiert der Bundesverband
Deutscher Leasing-Unternehmen die Pläne zur Reform der
internationalen Bilanzierungsstandards für Leasinggeschäfte. Aus
Sicht der Leasingwirtschaft erfolgt die Reform unter unnötigem
Zeitdruck. Der Neuregelungsvorschlag weist erhebliche konzeptionelle
Schwächen und Praktikabilitätsdefizite auf. Leasingnehmer, die nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren,
würden nach den Plänen des IASB mit erheblichem Bilanzierungsaufwand
belastet, ohne dass dem ein angemessener Nutzen für die Bilanzleser
gegenüber steht. "Die Standardsetzer wollen alle Leasinggeschäfte
über einen Kamm scheren", sagt BDL-Präsident Mudersbach. "Für die
Anmietung eines Bürokopierers mit Papier- und Tonerservice werden
zukünftig prinzipiell die gleichen Bilanzangaben gefordert wie für
die geleaste Flugzeugflotte eines Luftfahrtunternehmens". Die
Bewertung der bilanziell anzusetzenden Nutzungsrechte und
Verbindlichkeiten basiere in erheblichem Maße auf subjektiven
Einschätzungen des Bilanzierenden, so Mudersbach weiter. "Der
Leasingnehmer wird gezwungen, Informationen bereitzustellen, die
niemand sinnvoll beurteilen kann und für die in den meisten Fällen
auch gar kein Bedarf besteht."

Der IASB hat seine gemeinsam mit dem US-amerikanischen
Standardsetzer Federal Accounting Standards Board (FASB) entwickelten
Reformüberlegungen im Frühjahr in einem Diskussionspapier
veröffentlicht. Demnach sollen unter IFRS zukünftig ausnahmslos alle
Miet- und Leasingverhältnisse mit den daraus resultierenden
Nutzungsrechten ("Rights-of-Use") und Verpflichtungen in der Bilanz
des Mieters erfasst werden. Bisher werden geleaste Wirtschaftsgüter
nur dann beim Leasingnehmer bilanziert, wenn mit dem Leasinggeschäft
im Wesentlichen alle Chancen und Risiken auf ihn übertragen worden
sind (Finance Lease). Bloße Nutzungsüberlassungen (Operating Leases)
werden, wie andere Dienstleistungen, auch als "schwebende Geschäfte"
nicht bilanziell erfasst. Der neue Leasingstandard, dessen
Fertigstellung Mitte 2011 geplant ist, betrifft nur Leasingnehmer,
die nach IFRS bilanzieren.

Als Alternative zu dem unausgegorenen Reformkonzept des IASB
schlägt der BDL vor, eventuelle Schwachstellen der langjährig
bewährten Regelung unter Beibehaltung der sachgerechten
Unterscheidung von Finance und Operating Leases zu beheben. So
könnten etwa zusätzliche Angaben zu Operating Leases im Anhang des
Jahresabschlusses den Informationsbedürfnissen der Bilanzleser
wesentlich besser gerecht werden als eine Überfrachtung der Bilanz.
In jedem Fall muss sicher gestellt sein, dass die
betriebswirtschaftlichen Vorteile des Leasing wie Flexibilität und
Unkompliziertheit nicht durch überzogene Bilanzierungsanforderungen
in den Schatten gestellt werden. Gerade in Zeiten eines allgemeinen
Finanzierungsengpasses zeigt sich die überragende Bedeutung der
Finanzierungsalternative Leasing für die gesamtwirtschaftliche
Investitionsversorgung.

Originaltext: BV Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60394
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60394.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Dr. Martin Vosseler, Stv. Geschäftsführer
Fon 030 20633714, vosseler@leasingverband.de


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