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Shoppingfalle Insolvenz: So schützt man sich wirkungsvoll beim Onlinekauf

Geschrieben am 21-07-2009

Köln (ots) - Viele sind sich dessen nicht bewusst - doch
Insolvenzen gibt es auch im Internet. Wer in Zeiten der
Wirtschaftskrise unbesorgt online einkaufen möchte, sollte daher auf
das Gütesiegel von Trusted Shops achten. Denn der optionale
Käuferschutz sorgt dafür, dass Verbraucher ihr Geld bei einer
ausbleibenden Lieferung selbst dann zurückbekommen, wenn der
Shopbetreiber nicht mehr zahlungsfähig ist.

Immer wieder zahlen Verbraucher beim Einkauf im Internet per
Vorkasse, Kreditkarte oder Lastschrifteinzug, bevor sie die
Bestellung in den Händen halten. Was aber, wenn die Lieferung
ausbleibt, weil der Onlinehändler zahlungsunfähig geworden ist? Ein
Problem, das tausende von Onlineshoppern treffen kann, wie die
Insolvenzen von Quelle oder Schiesser zeigen. Verbraucher gehen dann
oftmals leer aus, weil im deutschen Insolvenzrecht zuerst die
stärksten Gläubiger "bedient" werden - also diejenigen, denen das
Unternehmen am meisten Geld schuldet. In dieser Situation hilft der
Trusted Shops Käuferschutz den Verbrauchern, an ihr Geld zu kommen.

Insolvenzschutz bereits bei über 5.600 zertifizierten Shops

Der Käuferschutz für Verbraucher wird von allen der mehr als 5.600
zertifizierten Onlineshops mit gültigem Gütesiegel angeboten. Er
greift bei Nichtlieferung oder Nichterstattung nach Warenrückgabe und
bei Kreditkartenmissbrauch. Dazu müssen sich Onlineshopper einfach im
Anschluss an eine Bestellung bei Trusted Shops registrieren. Der
Käuferschutz ist dann für 30 Tage gültig. Sollte der Verbraucher
keine Ware erhalten haben, teilt er dies einfach dem
Verbraucherservice von Trusted Shops mit. Trusted Shops sorgt dann
dafür, dass der Kunde sein Geld zurückerhält. Jean-Marc Noël,
Geschäftsführer von Trusted Shops: "Dem Kunden ist nicht geholfen,
wenn bei Verstößen gegen Qualitätskriterien nur das Gütesiegel
entzogen wird, er sein Geld aber trotzdem verliert. Hier stellt
Trusted Shops den Kunden von allen Risiken frei, indem eine echte
finanzielle Haftung übernommen wird."

Erfolgreiche Schadensregulierung in überschaubarer Zeit

Beim Käuferschutz arbeitet Trusted Shops mit führenden
Kreditversicherern zusammen. Im Streitfall prüft Trusted Shops
zunächst die Ansprüche des Kunden gegenüber dem Shopbetreiber. Auf
Grund der Rechtslage, wonach Shopbetreiber den Kunden ihr Geld
innerhalb von 30 Tagen zurückerstatten müssen, greift der
Käuferschutz erst nach Ablauf dieser Frist. "Trusted Shops hat mir
mein Geld zurückerstattet. Gut, dass ich diese Garantie abgeschlossen
hatte", erklärte ein Verbraucher im Online-Forum des Computerportals
Chip.de anlässlich der Insolvenz des Onlineshops Kommit24.de. In den
vergangenen zwölf Monaten haben rund eine Million Onlineshopper den
Käuferschutz beantragt.

Über Trusted Shops

Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen ist Europas Marktführer bei
der Zertifizierung von Onlineshops. Trusted Shops überprüft die
Händler nach mehr als 100 Einzelkriterien wie Bonität,
Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin
sein begehrtes Gütesiegel. Dieses tragen zurzeit über 5.600
Onlineshops. Ausführliche Hintergrundinformationen und druckfähiges
Bildmaterial erhalten Sie unter: http://www.trustedshops.de/presse

Originaltext: Trusted Shops GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/18323
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_18323.rss2

Pressekontakt:
Trusted Shops GmbH
Colonius Carré
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln

Olaf Groß
Tel.: 0221 - 775 36 329
E-Mail: olaf.gross@trustedshops.de
www.trustedshops.de


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