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Das neue Internetportal markenschutz-direkt.de ermöglicht qualifizierter Markenschutz zu günstigen und transparenten Kosten in Deutschland und der Europäischen Union

Geschrieben am 28-07-2009

Berlin (ots) - Ab 199 EUR erhält der Markenanmelder unter
http://www.markenschutz-direkt.de kompetente Unterstützung durch
spezialisierte Rechtsanwälte. Möglich wird dies durch einen
Formularassistent bei der Online-Beauftragung und vollständige
Abwicklung im Wege der elektronischen Kommunikation. Enthalten in dem
Leistungspaket ist das Prüfen der anzumeldenden Marke auf
Eintragungshindernisse, eine Identitätsrecherche nach kollidierenden
älteren Marken und Firmennamen, das Erstellen eines individuell
abgestimmten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie das
elektronische Einreichen der Markenanmeldung beim Markenamt.

Um den dauerhaften Bestand der Markenanmeldung sicherzustellen,
werden die beiden vorgeschalteten Leistungspakete Markenrecherche
nach ähnlichen deutschen, europäischen und international
registrierten Marken und Firmenrecherche für 32 EUR sowie das
Kurzgutachten zur Kollisionsbewertung einschließlich Recherchen für
109 EUR angeboten. Durch Teilanrechnung der Kosten auf die spätere
Markenanmeldung fallen für die komplette Markenanmeldung
Rechtsanwaltskosten von 278 EUR an.

Mit der Markeneintragung erhält deren Inhaber eine
eigentumsähnliche Stellung an der Marke mit alleinigem
Verfügungsrecht. Die Marke wird somit zu einem unverwechselbaren
Alleinstellungsmerkmal mit Herkunfts- und Qualitätsgarantie. Im
Gegensatz zur geschäftlichen Bezeichnung kann die Marke auf Vorrat
angemeldet, auf andere übertragen und auch in Regionen beansprucht
werden, in denen das Unternehmen noch nicht tätig ist. Letzteres ist
besonders für kleine regional tätige Unternehmen wichtig. Der
Namensschutz von Handwerksbetrieben, Ladengeschäften, Restaurants,
Konzerthallen und anderen Etablissements ist regional begrenzt; in
Großstädten oft auf den eigenen Kiez. Bei einem Umzug in einen
anderen Stadtteil ist der Geschäftsname dort oft bereits vergeben
oder der ehemalige Vermieter der alten Geschäftsräume vermietet an
die Konkurrenz, die den eingeführten Namen ungefragt übernimmt.
Hiervor schützt eine eingetragene Marke. Ähnliches gilt für
Internetdomains.

Innovative Konzepte können durch Marken auf ausgewählte
Bestandteile vor Nachahmer geschützt werden. Neben der Wortmarke
lassen sich grafische Elemente, Ton-Jingles und Designmerkmale wie
Verpackungen oder Produktdesigns vor Nachahmern schützen.

Originaltext: Kanzlei markenrecht.EU
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76366
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76366.rss2

Pressekontakt:
RA Michael Plüschke
Email: kanzlei@markenrecht.eu
Tel.: 030/20253175
http://www.markenschutz-direkt.de


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