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Mieter sind oft immer noch für Schönheitsrenovierungen zuständig

Geschrieben am 30-07-2009

Nürnberg (ots) - Mieter die glauben, sie dürfen generell aus ihrer
Mietwohnung ausziehen, ohne renoviert zu haben, können einem teuren
Irrtum erliegen. Denn oft sind sie noch für Schönheitsrenovierungen
zuständig, berichtet Immowelt.de, eines der führenden
Immobilienportale.

Schönheitsrenovierungen sind oft immer noch Sache des Mieters,
berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Das
gilt trotz einiger Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH), nach denen
viele Renovierungsklauseln ungültig sind. Vor allem durch
Internet-Foren geistert das Gerücht, Mieter seien generell nicht mehr
für Schönheitsreparaturen zuständig. Eine solche Einschätzung kann
jedoch für den Mieter ein gefährlicher Irrtum sein, der ihn
schlimmstenfalls tausende Euro kosten kann.

Richtig ist: Manche Klauseln sind tatsächlich ungültig, gegen
andere haben die Gerichte nichts einzuwenden. Bevor also ein Mieter
aus der unrenovierten Mietwohnung auszieht, sollte er von
Verbraucherschützern oder von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob
seine Klausel gültig ist oder nicht.

Ungültig sind alle Klauseln, die dem Mieter ein Übermaß an
Pflichten auferlegen, weiß Immowelt.de. Das betrifft vor allem
Klauseln mit starren Fristenregelungen sowie Endrenovierungsklauseln.
Bei beiden müssten Mieter möglicherweise Schönheitsrenovierungen
erledigen, obwohl der Zustand der Wohnung noch gut ist. Deshalb hat
der BGH solche Klauseln für ungültig erklärt. Folge: Der Mieter muss
gar nicht mehr renovieren.

Weiterhin gültig sind aber Klauseln, die den Mieter nicht
übermäßig belasten. Diese haben einen flexiblen Fristenplan: Der
Mieter muss nur dann renovieren, wenn dies auch tatsächlich
erforderlich ist. Gegen solche Klauseln hat der BGH nichts
einzuwenden. Hinterlässt der Mieter etwa eine völlig
heruntergewirtschaftete Wohnung, die eigentlich schon längst hätte
renoviert werden müssen, so kann das den Mieter teuer zu stehen
kommen. Denn wenn sich dieser endgültig weigert, seiner
Renovierungspflicht nachzukommen, kann der Vermieter teure Handwerker
beauftragen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.

Über Immowelt.de:

Die Immowelt AG ist der führende IT-Komplettanbieter für die
Immobilienwirtschaft. Wir betreiben mit Immowelt.de eines der
erfolgreichsten Immobilienportale am Markt und überzeugen mit 58
Millionen Exposé-Aufrufen und 960.000 Immobilienangeboten im Monat.
Unsere Datensicherheit ist TÜV-zertifiziert und die hervorragende
Benutzerfreundlichkeit durch neutrale Umfragen bestätigt. Dank eines
starken Medien-Netzwerks erscheinen unsere Immobilieninserate
zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen.

Unsere Softwareprodukte Makler 2000, estatePro und Immowelt i-Tool
gehören zu den führenden Lösungen in der Immobilienbranche und
erleichtern vielen Tausend Benutzern das tägliche Arbeiten.

Abgerundet wird unser Angebot durch das Fach-Portal Bauen.de und
das Ferienwohnungs-Portal Fewoanzeigen.de.

Originaltext: Immowelt AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24964
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24964.rss2

Pressekontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax:
0911/520 25-15


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