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Europäische Krankenversicherungskarte gilt jetzt auch in Kroatien

Geschrieben am 30-07-2009

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Wer in Kroatien Urlaub macht, hat ab sofort am besten seine
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit dabei. Denn im
Krankheitsfall dient die EHIC jetzt auch in dem Land an der
Adriaküste als Nachweis, dass der Urlaubsreisende in Deutschland
versichert ist. Ein Auslandskrankenschein ist nicht mehr notwendig.
Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) hin. Die EHIC befindet
sich auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte. Sollte die Karte
noch keine EHIC enthalten, empfiehlt es sich, bei seiner Krankenkasse
die EHIC rechtzeitig vor dem Start in die Urlaubsreise zu bestellen.

In weiten Teilen Europas gilt die EHIC bereits seit längerem, so
in den Staaten der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein,
Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Ein Auslandskrankenschein ist
nur noch in wenigen Ländern wie zum Beispiel der Türkei nötig. Je
nach Recht des Reiselandes erhält der Versicherte alle medizinisch
erforderlichen Leistungen, die nicht bis zur Rückkehr nach
Deutschland warten können.

Viele Länder sehen Zuzahlungen oder Eigenanteile vor, die der
Versicherte vor Ort bezahlen muss. Das gilt zum Beispiel für die
Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt, aber auch in der Apotheke. In
vielen Fällen dürfen die Kassen diese Kosten nicht übernehmen. Daher
empfiehlt es sich, sich mit einer privaten
Auslandsreise-Krankenversicherung zusätzlich abzusichern. So ist auch
ein eventuell notwendiger und kostspieliger Krankenrücktransport nach
Deutschland abgedeckt. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen solche
Kosten nicht übernehmen. In Kooperation mit ihrem Partner ENVIVAS
bietet die TK dafür zum Beispiel den Tarif "TravelPlus" an.

Die EHIC gilt auch in einigen außereuropäischen Hoheitsgebieten -
zum Beispiel auf Martinique und in Französisch-Guyana. Informationen
zu den Geltungsbereichen geben die Krankenkassen.

Wer gezielt ins Ausland fährt, um sich dort behandeln zu lassen,
kann die EHIC nicht benutzen. Wer entsprechende Reiseplanungen hat,
sollte vorher mit seiner Kasse besprechen, welche Kosten übernommen
werden können.

Weitere Informationen zum Schutz im Ausland gibt es im Internet
unter www.tk-online.de in der Rubrik "Leistungen & Services",
Stichwort "Schutz im Ausland".

Hinweis für die Redaktionen:

Die Infografik "Europaweit gut abgesichert" steht als kostenloser
Download unter www.presse.tk-online.de zur Verfügung.

Originaltext: TK Techniker Krankenkasse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6910
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6910.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Gabriele Baron
Tel.: 040 - 6909 - 1709, Fax 040 - 6909 - 1353, E-Mail:
gabriele.baron@tk-online.de


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