Europäische Krankenversicherungskarte gilt jetzt auch in Kroatien
Geschrieben am 30-07-2009 |
Hamburg (ots) -
- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -
Wer in Kroatien Urlaub macht, hat ab sofort am besten seine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit dabei. Denn im Krankheitsfall dient die EHIC jetzt auch in dem Land an der Adriaküste als Nachweis, dass der Urlaubsreisende in Deutschland versichert ist. Ein Auslandskrankenschein ist nicht mehr notwendig. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) hin. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte. Sollte die Karte noch keine EHIC enthalten, empfiehlt es sich, bei seiner Krankenkasse die EHIC rechtzeitig vor dem Start in die Urlaubsreise zu bestellen.
In weiten Teilen Europas gilt die EHIC bereits seit längerem, so in den Staaten der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Ein Auslandskrankenschein ist nur noch in wenigen Ländern wie zum Beispiel der Türkei nötig. Je nach Recht des Reiselandes erhält der Versicherte alle medizinisch erforderlichen Leistungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können.
Viele Länder sehen Zuzahlungen oder Eigenanteile vor, die der Versicherte vor Ort bezahlen muss. Das gilt zum Beispiel für die Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt, aber auch in der Apotheke. In vielen Fällen dürfen die Kassen diese Kosten nicht übernehmen. Daher empfiehlt es sich, sich mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung zusätzlich abzusichern. So ist auch ein eventuell notwendiger und kostspieliger Krankenrücktransport nach Deutschland abgedeckt. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen solche Kosten nicht übernehmen. In Kooperation mit ihrem Partner ENVIVAS bietet die TK dafür zum Beispiel den Tarif "TravelPlus" an.
Die EHIC gilt auch in einigen außereuropäischen Hoheitsgebieten - zum Beispiel auf Martinique und in Französisch-Guyana. Informationen zu den Geltungsbereichen geben die Krankenkassen.
Wer gezielt ins Ausland fährt, um sich dort behandeln zu lassen, kann die EHIC nicht benutzen. Wer entsprechende Reiseplanungen hat, sollte vorher mit seiner Kasse besprechen, welche Kosten übernommen werden können.
Weitere Informationen zum Schutz im Ausland gibt es im Internet unter www.tk-online.de in der Rubrik "Leistungen & Services", Stichwort "Schutz im Ausland".
Hinweis für die Redaktionen:
Die Infografik "Europaweit gut abgesichert" steht als kostenloser Download unter www.presse.tk-online.de zur Verfügung.
Originaltext: TK Techniker Krankenkasse Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6910 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6910.rss2
Pressekontakt: Für Rückfragen: Gabriele Baron Tel.: 040 - 6909 - 1709, Fax 040 - 6909 - 1353, E-Mail: gabriele.baron@tk-online.de
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