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Ehemaliger Bundesverfassungsrichter äußert gegenüber dem ZDF-Kulturmagazin-"aspekte" Zweifel an Verfassungsmäßigkeit von Internet-Sperrgesetz

Geschrieben am 31-07-2009

Mainz (ots) - Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang
Hoffmann-Riem hat gegenüber dem ZDF-Kulturmagazin "aspekte"
verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Gesetzes zur
Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet geäußert. Am Freitag,
31. Juli 2009, sendet "aspekte" um 22.30 Uhr unter anderem einen
Beitrag zum Thema Internet-Zensur für Kinderpornoseiten.

Hoffmann-Riem sagte gegenüber dem ZDF, Kinderpornographie sei
schändlich, und er halte es für richtig, dass der Gesetzgeber dagegen
vogehe. Dabei müsse sich dieser aber an rechtsstaatliche Grenzen
halten. Der Bund habe ein Gesetz erlassen, für das er keine
Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung
einerseits und andererseits um Einwirkung auf die Inhalte von
Medienangeboten. Beides seien Fragen, für die die Länder zuständig
seien. Wenn der Bund aber gar nicht die Gesetzgebungskompetenz habe,
dürfe er nach dem Grundgesetz auch nicht das Bundeskriminalamt als
Bundesoberbehörde zur Ausführung dieses Gesetzes einschalten, so
Hoffmann-Riem.

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in
Kommunikationsnetzen war im Juni dieses Jahres vom Bundestag
verabschiedet worden. Es sollte ursprünglich zum 1. August 2009 in
Kraft treten, ist aber noch nicht von Bundespräsident Horst Köhler
unterzeichnet worden.

Fragen bitte an die ZDF-Redaktion "aspekte", Peter Schiering,
Telefon 030 / 20991317.

Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7840
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7840.rss2

Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121



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