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Lehman Brothers - Zertifikate: Welche Fristen Anleger beachten müssen / Anmeldefrist im US-Insolvenzverfahren auf 02.11.2009 festgesetzt - Verjährung von Ansprüchen gegen Banken droht

Geschrieben am 04-08-2009

München (ots) - Fast ein Jahr ist seit der Insolvenz des
US-Bankhauses Lehman Brothers mittlerweile vergangen und noch immer
sitzen Tausende von deutschen Anlegern auf Verlusten, die sie mit dem
Kauf von Zertifikaten der Bank erlitten haben. Ihre Hoffnungen auf
Entschädigungen ruhen auf verschiedenen Insovenzverfahren und auf
Verfahren gegen die Banken, falls diesen ein Beratungsfehler
vorgeworfen werden kann.

Damit diese Hoffnungen nicht schon aus formalen Gründen enttäuscht
werden, müssen die betroffenen Anleger jetzt aktiv werden. Denn im
wichtigen US-Insolvenzverfahren sind die Fristen für die
Geltendmachung von Ansprüchen festgelegt worden und gegenüber den
beratenden Banken droht in den kommenden Monaten eine massive Welle
der Verjährung von Ansprüchen.

Für das US-Insolvenzverfahren muss das erforderliche
Anmeldeformular bis spätestens 02.11.2009 bei den zuständigen Stellen
in den USA vorliegen, damit sich Anleger eine Chance auf
Entschädigung aus diesem Verfahren bewahren. Wie hoch die
Entschädigung dort ausfallen wird, ist nach wie vor offen.

Auch für Anleger, die sich von ihrer Bank beim Kauf der
Lehman-Zertifikate falsch beraten fühlen, wächst der Zeitdruck zum
Handeln. Denn nach dem Wertpapierhandelsgesetz verjähren solche
Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufzeitpunkt. Für viele
Lehman-Zertifikate, die z.B. im Februar 2007 vertrieben wurden, endet
damit die Verjährungsfrist bereits im Februar 2010.

Die bisher zu diesem Komplex ergangenen Urteile sind aus Sicht der
Anleger überwiegend positiv zu bewerten, allerdings stehen
rechtskräftige Entscheidungen hierzu noch aus. "Anleger, denen die
Provisionen der Banken bei diesen Geschäften verschwiegen wurden,
haben auf alle Fälle eine Chance" meint Bernd Jochem, Partner der
Kanzlei Rotter Rechtsanwälte, die zahlreiche Anleger vertritt. "In
den vergangenen Wochen haben wir für einige unserer Mandanten daher
auch schon einvernehmliche Lösungen mit den Banken finden können", so
Rechtsanwalt Bernd Jochem weiter. Diese Einigungen umfassten sowohl
Anlagen mit Lehman-Zertifikaten, aber auch solche in sog.
Cobold-Anleihen und Zertifikate anderer Emittenten.

ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:

Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden
deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger.
Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften
Kapitalmarktinformationen führend in Kontinentaleuropa. Insgesamt
konnte Rotter Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in
Deutschland und den USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei
fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in
Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR
Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen
Mandatsspektrum von Rotter Rechtsanwälte gehören weltweit führende
Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen,
internationale Versicherer, Privatbanken, US- und europäische
Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit
einem verwalteten Gesamtvermögen (Assets under Management) von 1,8
Billionen Euro.

Originaltext: Rotter Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61719
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61719.rss2

Ansprechpartner für die Presse:
Rotter Rechtsanwälte, München:
Bernd Jochem, Rechtsanwalt
Stefan Blank, Rechtsanwalt;
Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0, E-Mail: mail@rotter-rechtsanwaelte.de


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