Rheinische Post: Eltern und Staat Kommentar Von Reinhold Michels
Geschrieben am 06-08-2009 |
Düsseldorf (ots) - Den Rechtsstaat zeichnet neben manch anderem aus, dass er Minderheiten vor der faktischen Macht der Vielen schützt, dass er gegebenenfalls den Staat selbst vor dem Recht eines Einzelnen klein macht. Ein Riesensprung für die Menschheit, die im Rechtsstaat lebt. Die Rechte der Allgemeinheit und diejenigen Einzelner müssen immer wieder ausbalanciert, gegeneinander abgewogen werden, damit Mehrheit und Minderheit zu ihrem Recht kommen. Die Waage halten Gerichte; wo es um Grundrechte geht:, das Bundesverfassungsgericht. Es hat jetzt den Angehörigen einer religiösen Minderheit in einer wichtigen und klugen Entscheidung aufgezeigt, dass sie den Bogen ihrer Rechte als Minderheit nicht überspannen darf, konkret: dass sie den Rechtsfrieden stört, wenn sie die Schulpflicht ihrer Kinder mit absurd befremdlichen Argumenten gegen gewachsene Brauchtumspflege und Sexualdelikt-Aufklärung missachtet. Wer seine Kinder nicht mit schulischem Karnevalstreiben und bestimmten Unterrichtszielen in Berührung kommen lassen möchte, nimmt zwar sein Erziehungs-Grundrecht wahr, aber das Kindeswohl verfehlt er. Das muss im Konflikt zwischen Eltern- und Staatsrecht auf Erziehung immer den Ausschlag geben.
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