Christian Zahn auf der Sitzung des Trägerausschusses der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund in Lübeck
Geschrieben am 18-07-2006 |
Berlin (ots) -
Im vergangenen Jahr hat sich die Finanzsituation der allgemeinen Rentenversicherung geringfügig besser dargestellt, als nach den Schätzungen zu erwarten war. Das Jahr 2005 haben wir mit einem Haushaltsdefizit in Höhe von rund vier Milliarden Euro und einer Nachhaltigkeitsrücklage von 0,12 Monatsausgaben abgeschlossen. Hierauf wies der Vorsitzende des Trägervorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, Christian Zahn, in seinem Bericht an den Trägerausschuss der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund hin.
Finanzentwicklung
"Anders als in den Vorjahren lassen die uns vorliegenden Zahlen über die Beitragseingänge in den ersten Monaten des laufenden Jahres keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Höhe der monatlichen Beitragseinnahmen und deren Entwicklung zu", sagte Zahn. Grund hierfür, so Zahn, sei die geänderte Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrages. Die Unternehmen überweisen im laufenden Jahr 13 Monatsbeiträge. "Im laufenden Jahr wären danach auch keine Liquiditätsprobleme zu erwarten, wie wir sie im vergangenen Jahr leider erleben mussten", sagte Zahn.
Risiken für die Finanzentwicklung
Zahn erläuterte, dass sich auch durch die Rechtsprechung zusätzliche Finanzrisiken für die gesetzliche Rentenversicherung ergeben können. Ein Beispiel hierfür könnte das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts zu den Erwerbsminderungsrenten werden, nach dem Rentenabschläge vor Vollendung des 60. Lebensjahres rechtswidrig seien. Sofern in Zukunft für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr beginnen, generell keine Abschläge angerechnet werden könnten, würde dies zweifellos ganz erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Rentenversicherung haben. Die schriftliche Urteilsbegründung bleibe jedoch abzuwarten.
Riester-Rente: Entwicklung der Inanspruchnahme und Zielgenauigkeit der Förderung
Die steigende Akzeptanz der Riester-Rente sei für die Deutsche Rentenversicherung in jeder Hinsicht eine positive Entwicklung, so Zahn. Die Gesamtzahl der privaten Riester-Verträge sei bis Ende März 2006 auf über 6,2 Millionen angestiegen. Die positive Entwicklung sei durch eine Vereinfachung des Antragsverfahrens für die Zulagen und die steigenden Förderbeträge beeinflusst worden. Im ersten Halbjahr 2006 seien bereits mehr als 380 Millionen Euro an Zulagen ausgezahlt worden. Aus sozialpolitischer Sicht sei besonders von Bedeutung, dass die Förderung auch zielgerichtet wirkt. Auswertungen für das Jahr 2003 bestätigten, dass Geringverdiener, Frauen und Förderberechtigte mit Kindern unter den geförderten Personen deutlich überrepräsentiert sind.
Weiterentwicklung der Riester-Rente
Trotz positiver Entwicklung der Riester-Rente wird immer wieder gefordert, eine Pflicht zur zusätzlichen Altersvorsorge einzuführen. Gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen des vergangenen Jahres sei aber zu erwarten, dass sich die positive Entwicklung der Riester-Rente fortsetzt und so ein immer größerer Anteil der Förderberechtigten erreicht werden kann. Der notwendige Mentalitätswechsel hin zu einer größeren Vorsorgebereitschaft benötige Zeit. Diese Erfahrung habe man auch in anderen Ländern machen müssen. Zahn begrüßte daher, dass die Bundesregierung die weitere Entwicklung der privaten Vorsorge abwarten und erst im Laufe des Jahres 2007 über die Frage eines Obligatoriums in der Zusatzvorsorge entscheiden will.
Einbindung von Wohneigentum in die "Riester-Rente"
Aus Sicht von Zahn stellen sich hinsichtlich der von der Bundesregierung geplanten verstärkten Einbindung von Wohneigentum in die Riester-Rente noch einige Fragen. Die Verbreitung einer zusätzlichen Altersvorsorge bei Versicherten mit unterdurchschnittlichem Einkommen durch die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum mit Riester-Zulagen dürfte eher gering einzuschätzen sein. Wahrscheinlicher wäre wohl eher, dass Haushalte mit mittlerem oder höherem Einkommen die Riester-Förderung für den Immobilienerwerb in Anspruch nehmen würden. Zumindest wäre sicherzustellen, dass dies nicht zu Lasten der Fördermittel von Geringverdienern geht. Zu klären sei auch die Realisierung der nachgelagerten Besteuerung bei der Einbeziehung des Immobilienerwerbs.
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