DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: 45 / 2009 Liga begründet Kartellamtsklage vor Gericht
Geschrieben am 19-08-2009 |
Frankfurt (ots) - Die Zulässigkeit der von Ligaverband und DFL eingereichten Beschwerde gegen das Bundeskartellamt ist heute beim Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt worden. In Anwesenheit von Präsident Dr. Reinhard Rauball und dem Vorsitzenden der DFL-Geschäftsführung, Christian Seifert, erklärte die Liga dabei ihre Beweggründe, gegen das Vorgehen des Amtes gerichtlich vorzugehen. Wann das OLG eine Entscheidung fällt, ist offen.
"Wir sind mit dem Verlauf der Verhandlung mit Blick auf künftige Rechtevergaben durchaus zufrieden. Im Mittelpunkt stand für uns die Frage: Was ist rechtsstaatlich erlaubt? Darf eine Behörde durch eine Pressekonferenz öffentlich Fakten schaffen, ohne einen Bescheid zu erlassen? Nur darum ging es. Für uns bleibt ein derartiges Vorgehen nicht mit den Prinzipien des Rechtsstaats zu vereinbaren. Wir sind daher froh, dass das Gericht für künftige Ausschreibungen dem Kartellamt Grenzen gesetzt hat. Das ist die Grundlage, um für die Spielzeiten ab 2013/2014 rechtzeitig Klarheit zu schaffen. Es muss die Möglichkeit geben, die Vorgehensweise einer Bundesbehörde gerichtlich überprüfen zu lassen", erklärt Dr. Rauball: "Wir sind davon überzeugt, dass wir unsere Position sachlich, aber in der gebotenen Deutlichkeit vorgetragen haben. Nun obliegt die Bewertung dem Gericht. Auch wenn wir von unseren Argumenten überzeugt sind, wissen wir, dass wir juristisches Neuland betreten."
Die inhaltlichen Kritikpunkte der Liga am Vorgehen des Bundeskartellamtes waren bislang nicht Thema vor Gericht. Zunächst wurde nur über die Zulässigkeit der Beschwerde verhandelt.
Ligaverband und DFL hatten eine Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt, nachdem das Bundeskartellamt die funktionierende Praxis der Bundesliga-Zentralvermarktung erheblich eingeschränkt hatte. Dabei wurde der Liga im Vorhinein ein bestimmtes Verwertungsszenario faktisch mit Hilfe von öffentlichen Verlautbarungen untersagt - ohne einen Beschluss, und ohne dass das entsprechende Szenario überhaupt zum Tragen gekommen ist.
"Wir mussten den juristischen Weg gehen - im Sinne der Clubs, die Planbarkeit und Rechtssicherheit für kommende Rechte-Ausschreibungen erwarten. Aber auch mögliche Rechte-Nachfrager brauchen Klarheit und müssen wissen, woran sie sind", betont daher Dr. Rauball: "Hinzu kommt: Die Bundesliga kann nicht ohne Bescheid auf Einnahmen verzichten, die sie für ihre Wettbewerbsfähigkeit, aber auch für erschwingliche Eintrittspreise, moderne und sichere Stadien sowie Jugendarbeit und soziale Zwecke benötigt."
gez. Christian Pfennig Direktor Kommunikation
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