Neue Westfälische: Justiz muss Führerscheine zurückgeben Bei Blutproben ohne Richterspruch VON HUBERTUS GÄRTNER
Geschrieben am 20-08-2009 |
Bielefeld (ots) - Bielefeld. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, wonach die Durchsuchung einer Wohnung oder die Entnahme einer Blutprobe auch in der Nacht grundsätzlich einem Richtervorbehalt unterliegt, löst in den Polizei- und Justizbehörden des Landes große Aufregung aus. Rechtsexperten gehen davon aus, dass zahlreiche Strafverfahren, die nach Trunkenheitsfahrten eingeleitet wurden, nun hinfällig sind und die Täter ihre Führerscheine zurückerhalten.
Wie ausführlich berichtet, hatte der für Ostwestfalen-Lippe zuständige III. Strafsenat des Oberlandesgerichtes rechtskräftig entschieden, dass Blutproben und Wohnungsdurchsuchungen, die von der Polizei in den Nachtstunden angeordnet werden, einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Begründet wird das Urteil nicht mit einem Fehlverhalten der Polizeibeamten, sondern mit einer verfassungsrechtlich relevanten Lücke in der NRW-Justizorganisation. Es sei versäumt worden, einen richterlichen Eildienst rund um die Uhr einzurichten. Bislang existiert dieser nur von 6 bis 21 Uhr. Das Urteil des OLG-Senates werde "weitreichende Folgen haben", prophezeit Christian Friehoff, Geschäftsführer des Richterbundes in NRW. Vor allem in jenen Fällen, wo das Ergebnis der nächtlichen Blutprobe das einzige Beweismittel nach einer Trunkenheitsfahrt sei, könnten die Sünder vor Gericht auf Freisprüche hoffen. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Mindener Rechtsanwalt Bernd Brüntrup, der das Musterverfahren vor dem OLG betrieben hatte. Als Konsequenz aus dem überraschenden Urteil will das Düsseldorfer Justizministerium nun die Einrichtung eines 24-Stunden-Eildienstes für Richter prüfen. "Ich kann mir aber nicht vorstellen, wie eine solche zusätzliche arbeitsintensive Aufgabe angesichts der schon seit Jahren bestehenden Überbelastung geschultert werden soll", sagt Friehoff, der auch Amtsgerichtsdirektor in Rahden (Kreis Minden-Lübbecke) ist. Friehoff gibt zu bedenken, dass andere OLG-Strafsenate anderer Auffassung seien. Sie hatten entschieden, dass die Polizei wegen "Gefahr im Verzug" nächtliche Blutproben eigenmächtig anordnen kann. "Rechtssicherheit ist ein hohes Gut", betont der Bielefelder Polizeipräsident Erwin Südfeld. Er hofft im Interesse seiner Beamten, dass bald eine einheitliche Regelung kommt. "Trunkenheitsfahrten werden von uns auch weiterhin verfolgt", sagt Südfeld. Ähnlich äußerte sich Christoph Mackel, Sprecher der Bielefelder Staatsanwaltschaft: "Wir werden vorerst alle Verfahren weiterführen."
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Pressekontakt: Neue Westfälische Jörg Rinne Telefon: 0521 555 276 joerg.rinne@neue-westfaelische.de
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