VhU zur Entscheidung des VGH Kassel im Hauptsacheverfahren Flughafenausbau / Fasbender: "Wir begrüßen die Ausbaubestätigung, empfehlen dennoch der Landesregierung den Gang zum Bundesverwaltungsgericht
Geschrieben am 21-08-2009 |
Frankfurt am Main (ots) - Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) nimmt die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nachtflüge im Hauptsacheverfahren zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main mit großem Unverständnis zur Kenntnis. "Wir unterstützen Minister Posch in seiner Absicht, den gültigen Planfeststellungsbeschluss bis zum Bundesverwaltungsgericht zu verteidigen, damit die Zahl der Ausnahmen vom Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr nicht verringert werden muss. Einen Weltflughafen nachts dicht zu machen, kostet tausende Arbeitsplätze in der Logistikbranche, weil Frankfurt nicht länger seine Funktion als Verkehrsdrehscheibe erfüllen könnte", erklärte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der VhU. Der Planfeststellungsbeschluss sei ein vernünftiger Kompromiss zwischen den berechtigten Lärmschutzinteressen der Anwohner und den Notwendigkeiten der Luftverkehrswirtschaft.
Der VhU-Hauptgeschäftsführer zeigte sich insgesamt aber "zufrieden" mit dem Ergebnis des Hauptsacheverfahrens, da erneut die Rechtmäßigkeit des Flughafenausbaus aufgrund seiner "überragenden gesamtwirtschaftlichen und verkehrlichen Bedeutung für Frankfurt, für die Rhein-Main-Region und für Deutschland insgesamt" unterstrichen worden sei. Fasbender: "Die VGH-Entscheidung zeigt auch, wie richtig es war, mit dem Bau bereits zu beginnen. So wurde keine Zeit vergeudet. Die Chancen stehen gut, dass die neue Landebahn genau dann fertig wird, wenn der nächste Wirtschaftsaufschwung kommt."
Originaltext: Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/23296 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_23296.rss2
Pressekontakt: Dr. Ulrich Kirsch Tel. 069 95808-150 E-Mail: ukirsch@vhu.de
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