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Tragfähige Nachtflugregelungen am Frankfurter Flughafen weiterhin gefordert - Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung - Heutiges VGH-Urteil bedroht Deutschlands internationale Wettbewerbsfähigkei

Geschrieben am 21-08-2009

Berlin (ots) - Heute Vormittag hat der Hessische
Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) den Ausbau des Frankfurter
Flughafens im Hauptverfahren für rechtmäßig erklärt. Gleichzeitig gab
das Gericht bekannt, dass die Nachtflugregeln enger gefasst werden
müssten - das Land Hessen muss demnach über die Nachtflugregelung neu
entscheiden. Zu dem Urteil des VGH erklärt Ralph Beisel,
Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Verkehrsflughäfen): "Die heutige Entscheidung des
Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit des Ausbaus des
Frankfurter Flughafens begrüßen wir. Mit dem Ausbau werde der
Luftverkehrsstandort Frankfurt als Drehkreuz des internationalen
Flugverkehrs gesichert und gestärkt. Jedoch sind die Auflagen zum
Nachtflugbetrieb ein Schlag ins Gesicht für die Exportnation
Deutschland. Nachtflüge an Deutschlands größtem Flughafen bleiben für
unsere global vernetzte Volkswirtschaft unverzichtbar. Dies betont
die Bundesregierung auch in ihrem Flughafenkonzept."

Aufgrund der bundesweiten Bedeutung des Urteilspruches für alle
deutschen Flughäfen fordert der Flughafenverband ADV das Hessische
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung auf, sich
auch weiterhin für eine tragfähige Nachtflugregelung einzusetzen.
"Vorbehaltlich der eingehenden Prüfung der VGH-Urteilsbegründung
bitten wir Minister Posch, neben den verbleibenden Spielräumen im
Genehmigungsverfahren auch den Gang nach Leipzig zum
Bundesverwaltungsgericht zu prüfen", so ADV-Chef Beisel. Sollte diese
Rechtsprechung des VGH Schule machen, so gingen nach Ansicht der
ADV-Flughafenexperten mehrere zehntausend Arbeitsplätze in
Deutschland verloren. Ebenso wäre neuen Unternehmensansiedlungen ein
Riegel vorgeschoben und die gesamte volkswirtschaftliche Entwicklung
würde ausgebremst.

Am Frankfurter Flughafen werden Milliarden Euro in die
Leistungsfähigkeit der Infrastruktur unseres Landes investiert.
Hierzu braucht es Planungssicherheit. Dazu zählen gerade auch
nachfragegerechte Betriebszeiten. "Niemand käme auf die Idee, die mit
öffentlichen Geldern finanzierten Autobahnen oder Schienentrassen nur
tagsüber zu nutzen. Bei privaten Investitionen am Flughafen scheinen
die Richter diese betriebliche Einschränkung für verkraftbar zu
halten. Dies ist ein fataler Fehlschluss", sagt Ralph Beisel.

Originaltext: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44169
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44169.rss2

Pressekontakt:

Leif Erichsen
Pressesprecher
Politik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 310118-52
Mobil: 0157 72 58 94 76

Der Flughafenverband ADV: starke Flughäfen - kompetenter Partner


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