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Report Mainz: Finanzielle Entlastung für Wachkomapatienten und Angehörige kommt nicht an / am 24.08.2009, 21.45 Uhr im Esten

Geschrieben am 24-08-2009

Mainz (ots) - Die von der Politik beschlossene finanzielle
Entlastung von Wachkomapatienten und ihren Angehörigen kommt in der
Praxis praktisch nicht an. Fast zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten
des Gesetzes gibt es nach Informationen des ARD-Politikmagazins
"Report Mainz" in den Bundesländern bisher keinen einzigen landesweit
gültigen Rahmenvertrag zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und
den Heimen. Diese sind in der Regel Voraussetzung, damit Patienten
und ihre Familien bei den Kosten für die so genannte
Behandlungspflege entlastet werden können.

Zur Behandlungspflege gehört etwa das Absaugen von Sekreten durch
eine Kanüle in der Luftröhre. Wachkomapatienten benötigen diese, weil
sie nicht selbstständig atmen oder abhusten können. Die Große
Koalition hatte im Zuge der Gesundheitsreform beschlossen, dass sich
neben den Pflegekassen ab 1. April 2007 auch die Krankenkassen an der
Finanzierung der Behandlungspflege für Wachkomapatienten in
Pflegeeinrichtungen beteiligen müssen. Experten gehen davon aus, dass
diese bis zu 50 Prozent der gesamten Pflege ausmacht. Bundesweit wird
daher mit insgesamt bis zu 100 Millionen Euro an zusätzlichen Kosten
für die Krankenkassen gerechnet. Dadurch soll der Eigenanteil für die
Betroffenen sinken. Weil die Kosten erheblich höher sind als in
normalen Pflegeheimen, sind bis zu 90 Prozent der Familien auf
Sozialhilfe angewiesen.

Vertreter von speziellen Pflegeeinrichtungen für Wachkomapatienten
sprechen jetzt von Verzögerungstaktik der Krankenkassen. Veronika
Nelißen, stellvertretende Vorsitzende der "Bundesarbeitsgemeinschaft
Phase F", sagte gegenüber "Report Mainz": "Wir können durchaus
bundesweit feststellen, dass die Krankenkassen an einem Ergebnis
nicht interessiert sind und sehr verzögern." Auch der Verein
"Schädel-Hirn-Patienten in Not e.V." fordert eine schnelle Umsetzung
des Rechtsanspruchs. Nach seinen Angaben gibt es in Deutschland etwa
15.000 Wachkomapatienten.

Paul-Jürgen Schiffer, der für den "Verband der Ersatzkassen"
(VDEK) maßgeblich an den Richtlinien und Empfehlungen mitgearbeitet
hat, räumt ein, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs nur langsam
vorangeht. Dies liege aber auch an den Heimen selbst, die keine
Anträge auf Verhandlungen stellten: "Für mich ist es verwunderlich,
dass viele Träger von sich aus keine Aktivität entwickeln", sagte
Schiffer in "Report Mainz".

Der Sozialrechtsprofessor Felix Welti von der Hochschule
Neubrandenburg sieht dagegen vor allem die Krankenkassen in der
Pflicht: "Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das äußerst problematisch.
Wir beobachten immer stärker, dass auch bei öffentlich-rechtlichen
Körperschaften wie den Krankenkassen die Umsetzung des geltenden
Rechts hinten auf der Tagesordnung steht. Das darf auf Dauer nicht so
bleiben."

Zitate gegen Quellenangabe frei.

Originaltext: SWR - Das Erste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75892
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75892.rss2

Pressekontakt:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel.:
06131/929-3351.


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