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NEU: Vom Ausbildungsbetrieb übernommene Studiengebühren für das Studium an der Deutschen Hochschule sind beitragsfrei

Geschrieben am 31-08-2009

Saarbrücken (ots) - Mit den dualen Bachelor-Studiengängen der
Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement
qualifizieren sich Studierende zu Fach- und Führungskräften im
Zukunftsmarkt Prävention, Fitness und Gesundheit. Dabei verbindet das
Bachelor-Studium eine betriebliche Ausbildung und ein
wissenschaftliches Fernstudium mit Präsenzphasen an Studienzentren in
Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Folgende
Bachelor-Studiengänge werden angeboten: "Bachelor in
Fitnessökonomie", "Bachelor in Fitnesstraining", "Bachelor in
Gesundheitsmanagement" und "Bachelor in Ernährungsberatung". Die
Studiengebühren für die Bachelor-Studiengänge der Deutschen
Hochschule werden im Regelfall von den Ausbildungsbetrieben
übernommen.

In der Vergangenheit hatte die Übernahme von Studiengebühren durch
Arbeitgeber immer wieder zu Rechtsunsicherheiten geführt. Ursache war
die unterschiedliche Einstufung der vom Ausbildungsbetrieb getragenen
Studiengebühren durch die Finanzbehörden auf der einen und die
Sozialversicherer auf der anderen Seite. So wurden nach einer
Entscheidung der obersten Finanzbehörden der Länder Studiengebühren,
die im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber
übernommen werden, nicht als Arbeitslohn angesehen. Sie wurden damit
nicht abgabenpflichtig im Sinne des Steuerrechts. Voraussetzung war,
dass das Studium vorwiegend im Interesse des Arbeitgebers absolviert
wurde.

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sahen das ganz
anders: Gemäß einem Besprechungsergebnis vom 7./8. Mai 2008 löse
diese Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber einen
"geldwerten Vorteil" aus, der zu einer Sozialversicherungspflicht
führe.

Dieser Unterschied zwischen Steuerrecht und
Sozialversicherungsrecht wurde nun mit der Entscheidung vom 22. Juli
2009 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 15 der SvEV) beseitigt. Vom Arbeitsgeber
bzw. Ausbildungsbetrieb übernommene Studiengebühren gelten also
sowohl steuerrechtlich als auch sozialversicherungsrechtlich als
beitragsfrei. (Quelle: SUMMA SUMMARUM, 4/2009, Seite 14 - 15)

Das bedeutet: Auf die Studiengebühren, die im Rahmen der dualen
Bachelor-Studiengänge der Deutschen Hochschule für Prävention und
Gesundheitsmanagement im Regelfall vom Ausbildungsbetrieb getragen
werden, entfallen keine zusätzlichen Beiträge.

Originaltext: Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70906
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70906.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement
Sabine Mack
Hermann Neuberger Sportschule
66123 Saarbrücken
0681/6855-141
s-mack@dhfpg.de
www.dhfpg.de


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