NEU: Vom Ausbildungsbetrieb übernommene Studiengebühren für das Studium an der Deutschen Hochschule sind beitragsfrei
Geschrieben am 31-08-2009 |
Saarbrücken (ots) - Mit den dualen Bachelor-Studiengängen der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement qualifizieren sich Studierende zu Fach- und Führungskräften im Zukunftsmarkt Prävention, Fitness und Gesundheit. Dabei verbindet das Bachelor-Studium eine betriebliche Ausbildung und ein wissenschaftliches Fernstudium mit Präsenzphasen an Studienzentren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Folgende Bachelor-Studiengänge werden angeboten: "Bachelor in Fitnessökonomie", "Bachelor in Fitnesstraining", "Bachelor in Gesundheitsmanagement" und "Bachelor in Ernährungsberatung". Die Studiengebühren für die Bachelor-Studiengänge der Deutschen Hochschule werden im Regelfall von den Ausbildungsbetrieben übernommen.
In der Vergangenheit hatte die Übernahme von Studiengebühren durch Arbeitgeber immer wieder zu Rechtsunsicherheiten geführt. Ursache war die unterschiedliche Einstufung der vom Ausbildungsbetrieb getragenen Studiengebühren durch die Finanzbehörden auf der einen und die Sozialversicherer auf der anderen Seite. So wurden nach einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden der Länder Studiengebühren, die im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber übernommen werden, nicht als Arbeitslohn angesehen. Sie wurden damit nicht abgabenpflichtig im Sinne des Steuerrechts. Voraussetzung war, dass das Studium vorwiegend im Interesse des Arbeitgebers absolviert wurde.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sahen das ganz anders: Gemäß einem Besprechungsergebnis vom 7./8. Mai 2008 löse diese Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber einen "geldwerten Vorteil" aus, der zu einer Sozialversicherungspflicht führe.
Dieser Unterschied zwischen Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht wurde nun mit der Entscheidung vom 22. Juli 2009 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 15 der SvEV) beseitigt. Vom Arbeitsgeber bzw. Ausbildungsbetrieb übernommene Studiengebühren gelten also sowohl steuerrechtlich als auch sozialversicherungsrechtlich als beitragsfrei. (Quelle: SUMMA SUMMARUM, 4/2009, Seite 14 - 15)
Das bedeutet: Auf die Studiengebühren, die im Rahmen der dualen Bachelor-Studiengänge der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement im Regelfall vom Ausbildungsbetrieb getragen werden, entfallen keine zusätzlichen Beiträge.
Originaltext: Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70906 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70906.rss2
Pressekontakt: Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement Sabine Mack Hermann Neuberger Sportschule 66123 Saarbrücken 0681/6855-141 s-mack@dhfpg.de www.dhfpg.de
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