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Bundesstelle zur Verhütung von Folter führt ersten offiziellen Kontrollbesuch bei der Bundespolizei durch

Geschrieben am 31-08-2009

Wiesbaden (ots) - In Zukunft werden deutsche Bundesbehörden, die
Personen in Gewahrsam nehmen können, vermehrt mit Kontrollen durch
die Bundesstelle zur Verhütung von Folter zu rechnen haben. Die im
Mai 2009 neu geschaffene Bundeseinrichtung hat nun offiziell ihre
Arbeit aufgenommen und letzte Woche einen ersten Inspektionsbesuch
durchgeführt.

Am 26. August gegen 9.00 Uhr trafen der Leiter der Bundesstelle,
Klaus Lange-Lehngut, und seine Mitarbeiterin bei der
Bundespolizeiinspektion am Flughafen Düsseldorf ein. Über den ganzen
Tag verteilt führten sie Gespräche, nahmen Einsicht in
Dienstunterlagen und inspizierten die vorhandenen Gewahrsamsräume. Zu
den Ergebnissen des Besuchs wollte der Leiter der Bundesstelle keine
konkreten Angaben machen. "Ich bin froh, dass wir den Aufbau der
Bundessstelle abgeschlossen haben und nun mit unserer Arbeit haben
beginnen können." sagte Lange-Lehngut hierzu in Wiesbaden.
Lange-Lehngut bremste jedoch auch überzogene Erwartungen an seine
Einrichtung. "Uns ist bewusst, dass unsere derzeitige personelle wie
finanzielle Ausstattung die lückenlose Kontrolle aller
Gewahrsamseinrichtungen des Bundes nicht zulässt."

Die Gründung der Bundesstelle zur Verhütung von Folter war
notwendig geworden, nachdem Deutschland im August 2008 das
Fakultativprotokoll zum Anti-Folter-Übereinkommen der Vereinten
Nationen in innerstaatliches Recht umgesetzt hatte. Das
Zusatzprotokoll schreibt den Vertragsstaaten die Schaffung
unabhängiger nationaler Präventionsmechanismen zur Überwachung von
Gewahrsamseinrichtungen vor.

Die Bundesstelle hat die Aufgabe, regelmäßig und unangekündigt
Gewahrsamseinrichtungen des Bundes (z.B. Bundeswehr, Bundespolizei)
aufzusuchen, auf Missstände hinzuweisen und Empfehlungen abzugeben.
Sie hat keinen Auftrag, Anfragen oder Beschwerden von Einzelpersonen
zu bearbeiten. Informationen über relevante Sachverhalte werden aber
selbstverständlich aufgegriffen und fließen in die Arbeit der
Bundesstelle ein. Für Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der
Länder (z.B. Justizvollzugsanstalten, Polizeidienststellen,
Psychiatrische Kliniken) wird eine voraussichtlich im nächsten Jahr
einzurichtende Länderkommission zur Verhütung von Folter zuständig
werden.

Klaus Lange-Lehngut wurde bereits im Dezember 2008 vom
Bundesjustizministerium zum Leiter der neuen Bundesstelle ernannt.
Bis zu seiner Pensionierung leitete der studierte Jurist über 25
Jahre lang die Haftanstalt Berlin-Tegel. Darüber hinaus war er über
30 Jahre Lehrbeauftragter für Strafvollzug an der Juristischen
Fakultät der Freien Universität Berlin. Für die Bewältigung der
anstehenden Aufgaben stehen ihm eine wissenschaftliche Mitarbeiterin
und eine Bürofachangestellte zur Seite. Das Sekretariat der
Bundesstelle ist organisatorisch der Kriminologischen Zentralstelle
e.V. (KrimZ), einer Forschungseinrichtung des Bundes und der Länder,
in Wiesbaden angegliedert.

Weitere Informationen können unter http://www.bsvf.de sowie unter
der Rubrik "Presse" auf der Homepage abgerufen werden.

Originaltext: Bundesstelle zur Verhütung von Folter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76686
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76686.rss2

Pressekontakt:
Bundesstelle zur Verhütung von Folter
Viktoriastraße 35
65189 Wiesbaden

Kontakt: Frau Sarah Mohsen
Email: sarah.mohsen@bsvf.de
Tel: 0611-15758-18
Fax: 0611-15758-10


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