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Rechtsfalle Mustervertrag - Vorsicht vor Formularen aus dem Internet

Geschrieben am 01-09-2009

Hamburg (ots) - Das Internet hat sich zur primären
Informationsquelle für nahezu alle Lebensbereiche entwickelt. Bei
fast allen Entscheidungsfragen wendet sich der Nutzer vertrauensvoll
an die weltumfassende Gemeinde. Für viele Fälle eine gute Hilfe, doch
bei manchen Bereichen ist Vorsicht geboten. Das Internet ist keine
Einbahnstraße. Der Nutzer bedient sich der Wissensfülle, kann aber
auch im Gegenzug selbst Wissen zur Verfügung stellen. Gerade hier
liegt die Gefahr, denn nicht jeder, der sich selbst als Profi oder
Experte sieht, ist es tatsächlich auch. Insbesondere wenn es sich um
den sensiblen rechtlichen Bereich handelt, ist das Internet als
Quelle häufig ungeeignet und hilft den juristisch Unerfahrenen nicht
weiter. Ein Beispiel hierfür sind die Anbieter von vorgefertigten
Formularen und Musterverträgen. Was auf den ersten Blick einfach und
verlockend erscheint, kehrt sich oft ins Gegenteil, wie folgendes
Beispiel zeigt.

Die Nutzung eines vorgefertigten Testaments wurde für einen
Rentner aus Süddeutschland zur Falle. Er machte sich im Internet auf
die Suche nach einem Testamentsentwurf. Nach kurzer Zeit wurde er bei
einem auf Formulare und Musterverträge spezialisierten Anbieter
fündig. In der Annahme, dass er damit auf der sicheren Seite sei,
füllte er das Formular aus. Was er nicht wusste: Das Testament hätte
entweder notariell beurkundet oder komplett handschriftlich verfasst
werden müssen. Das Ergebnis dieser Unwissenheit ist, dass das
Testament unwirksam ist und somit die gesetzliche Erbfolge gilt. Also
genau das, was der Erblasser nicht wollte. Diejenigen, die von der
Erbschaft ausgeschlossen werden sollten, profitieren nun nach seinem
Tod von dem falsch genutzten Testamentsmuster.

"Ein kurzer Besuch beim Notar hätte dies verhindern können. Die
Beratung beim Notar ist in der Gebühr enthalten, das Testament wird
auf die individuellen Wünsche des Erblassers hin formuliert und
gewährleistet die Gültigkeit", sagt Notar Dr. Michael von Hinden von
der Hamburgischen Notarkammer. "Mit dem notariellen Testament
entfallen auch die Gebühren für den Erbschein, weil es als Nachweis
der Erbfolge anerkannt wird", so von Hinden weiter.

Oftmals gibt es auf den Internetportalen der Formularanbieter zwar
Hinweise zur richtigen Verwendung der Muster, allerdings sind diese
häufig recht versteckt und werden von den unerfahrenen Nutzern nicht
zu Kenntnis genommen. Somit laufen vor allem ältere Menschen Gefahr,
die entscheidenden Informationen zu übersehen.

Aber auch in anderen Bereichen können Entwürfe aus dem Internet zu
erheblichen Komplikationen führen. Dies gilt zum Beispiel bei der
Gründung einer sogenannten "Mini-GmbH", also einer
Unternehmergesellschaft. Hierfür gibt es Online-Anbieter, die
suggerieren, mit denen von ihnen - natürlich kostenpflichtig - bereit
gestellten Formularen könne eine Firma gegründet werden. Da man eine
solche Unternehmergesellschaft aber nicht ohne Einschaltung eines
Notars gründen kann, ist die bloße Unterzeichnung des Musters
nutzlos. Darüber hinaus sind die aufgewendeten Kosten unnötiges Geld,
da die auf die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmensgründers
zugeschnittene Beratung des Notars in der Gebühr für die ohnehin
vorgeschriebene Beurkundung enthalten ist.

Auch bei der Verwendung von Mustern für Vorsorgevollmachten und
Patientenverfügungen aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Viele im
Netz kursierende Texte sind juristisch missverständlich oder
veraltet. So sind auch die neuen Regeln, die der Bundestag am 18.
Juni zu diesem Thema beschlossen hat, in vielen Internet-Mustern noch
nicht berücksichtigt.

Originaltext: Informationsdienst Notar und Recht
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64775
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64775.rss2

Pressekontakt:
August 2009: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der
Hamburgischen Notarkammer durch den eines Notars einer anderen Kammer
ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Herrn
Udo Monreal von der Notarkammer Koblenz, Herrn Dr. Dirk Solveen von
der Rheinischen Notarkammer, Herrn Dr. Rainer Regler von der
Landesnotarkammer Bayern, Frau Eva Christine Danne von der
Notarkammer Pfalz sowie Herrn Dr. Thomas Diehn von der
Bundesnotarkammer.

Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema
haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. (Abdruck
honorarfrei)

Bitte beachten Sie auch die Filmversion auf der neuen Homepage:
www.notar-recht.de

Der Film steht Ihnen zur redaktionellen Nutzung per Download oder via
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