Rechtsfalle Mustervertrag - Vorsicht vor Formularen aus dem Internet
Geschrieben am 01-09-2009 |
Hamburg (ots) - Das Internet hat sich zur primären Informationsquelle für nahezu alle Lebensbereiche entwickelt. Bei fast allen Entscheidungsfragen wendet sich der Nutzer vertrauensvoll an die weltumfassende Gemeinde. Für viele Fälle eine gute Hilfe, doch bei manchen Bereichen ist Vorsicht geboten. Das Internet ist keine Einbahnstraße. Der Nutzer bedient sich der Wissensfülle, kann aber auch im Gegenzug selbst Wissen zur Verfügung stellen. Gerade hier liegt die Gefahr, denn nicht jeder, der sich selbst als Profi oder Experte sieht, ist es tatsächlich auch. Insbesondere wenn es sich um den sensiblen rechtlichen Bereich handelt, ist das Internet als Quelle häufig ungeeignet und hilft den juristisch Unerfahrenen nicht weiter. Ein Beispiel hierfür sind die Anbieter von vorgefertigten Formularen und Musterverträgen. Was auf den ersten Blick einfach und verlockend erscheint, kehrt sich oft ins Gegenteil, wie folgendes Beispiel zeigt.
Die Nutzung eines vorgefertigten Testaments wurde für einen Rentner aus Süddeutschland zur Falle. Er machte sich im Internet auf die Suche nach einem Testamentsentwurf. Nach kurzer Zeit wurde er bei einem auf Formulare und Musterverträge spezialisierten Anbieter fündig. In der Annahme, dass er damit auf der sicheren Seite sei, füllte er das Formular aus. Was er nicht wusste: Das Testament hätte entweder notariell beurkundet oder komplett handschriftlich verfasst werden müssen. Das Ergebnis dieser Unwissenheit ist, dass das Testament unwirksam ist und somit die gesetzliche Erbfolge gilt. Also genau das, was der Erblasser nicht wollte. Diejenigen, die von der Erbschaft ausgeschlossen werden sollten, profitieren nun nach seinem Tod von dem falsch genutzten Testamentsmuster.
"Ein kurzer Besuch beim Notar hätte dies verhindern können. Die Beratung beim Notar ist in der Gebühr enthalten, das Testament wird auf die individuellen Wünsche des Erblassers hin formuliert und gewährleistet die Gültigkeit", sagt Notar Dr. Michael von Hinden von der Hamburgischen Notarkammer. "Mit dem notariellen Testament entfallen auch die Gebühren für den Erbschein, weil es als Nachweis der Erbfolge anerkannt wird", so von Hinden weiter.
Oftmals gibt es auf den Internetportalen der Formularanbieter zwar Hinweise zur richtigen Verwendung der Muster, allerdings sind diese häufig recht versteckt und werden von den unerfahrenen Nutzern nicht zu Kenntnis genommen. Somit laufen vor allem ältere Menschen Gefahr, die entscheidenden Informationen zu übersehen.
Aber auch in anderen Bereichen können Entwürfe aus dem Internet zu erheblichen Komplikationen führen. Dies gilt zum Beispiel bei der Gründung einer sogenannten "Mini-GmbH", also einer Unternehmergesellschaft. Hierfür gibt es Online-Anbieter, die suggerieren, mit denen von ihnen - natürlich kostenpflichtig - bereit gestellten Formularen könne eine Firma gegründet werden. Da man eine solche Unternehmergesellschaft aber nicht ohne Einschaltung eines Notars gründen kann, ist die bloße Unterzeichnung des Musters nutzlos. Darüber hinaus sind die aufgewendeten Kosten unnötiges Geld, da die auf die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmensgründers zugeschnittene Beratung des Notars in der Gebühr für die ohnehin vorgeschriebene Beurkundung enthalten ist.
Auch bei der Verwendung von Mustern für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Viele im Netz kursierende Texte sind juristisch missverständlich oder veraltet. So sind auch die neuen Regeln, die der Bundestag am 18. Juni zu diesem Thema beschlossen hat, in vielen Internet-Mustern noch nicht berücksichtigt.
Originaltext: Informationsdienst Notar und Recht Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64775 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64775.rss2
Pressekontakt: August 2009: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der Hamburgischen Notarkammer durch den eines Notars einer anderen Kammer ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Herrn Udo Monreal von der Notarkammer Koblenz, Herrn Dr. Dirk Solveen von der Rheinischen Notarkammer, Herrn Dr. Rainer Regler von der Landesnotarkammer Bayern, Frau Eva Christine Danne von der Notarkammer Pfalz sowie Herrn Dr. Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer.
Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. (Abdruck honorarfrei)
Bitte beachten Sie auch die Filmversion auf der neuen Homepage: www.notar-recht.de
Der Film steht Ihnen zur redaktionellen Nutzung per Download oder via Player- Syndication zur Verfügung
Nowak Communications GmbH ABC-Straße 19 20354 Hamburg
Tel.: 040-34 99 99-3 Fax: 040-34 99 99-59 mail@nowak-communications.de www.nowak-communications.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
222144
weitere Artikel:
- STRATO Webshops rundum erneuert und erweitert / Neu: "Enterprise"-Shop mit Buchungssystem für Termin, Vermietung und Verleih Berlin (ots) - STRATO führt heute eine neue Generation Webshops auf einer völlig neuen E-Commerce-Plattform ein. Die neuen STRATO Webshops richten sich an alle, die im Internet verkaufen möchten und sich dabei nicht mit der Technik auseinandersetzen wollen. Die Webshops laufen komplett als Online-Anwendung (Software-as-a-Service, "SaaS") und werden mit günstigen Monatspauschalen abgerechnet. Neu sind unter anderem eine Termin- und Buchungsfunktion für Gastronomie und Verleihservice, eine komplett neue Bearbeitungsoberfläche sowie ein mehr...
- FC2 lanciert "FC2 Videos" mit noch mehr Sprachoptionen Las Vegas (ots/PRNewswire) - FC2, Inc. hat FC2 Video (http://video.fc2.com/), eines der Dienstangebote des Unternehmens, durch weitere Sprachoptionen erweitert. (Logo: http://www.prnasia.com/sa/2009/04/20/200904201701.jpg ) * Was ist "FC2 Videos" (http://video.fc2.com/)? * FC2 hat das Video-Sharing-Angebot im November 2007 für Benutzer in Japan ins Leben gerufen. Derzeit wird der Dienst monatlich von 100 Millionen Anwendern in Anspruch genommen und die Zahlen steigen ständig. Jetzt steht FC2 Videos nicht nur in 8 weiteren mehr...
- Hippe Viertel, hippe Hotels - angesagte Stadteile für Citytrips bei lastminute.de München (ots) - Wer bei einem Citytrip nicht nur die wichtigsten Sehenswürdigkeiten erleben, sondern die Stadt einfach besser kennenlernen möchte, sollte einen Bummel durch ein angesagtes Viertel machen: eintauchen in die trendige Atmosphäre cooler Shops, avantgardistischer Galerien und heißer Bars. lastminute.de, die Reise- und Freizeitwebsite, stellt hippe Viertel und hippe Hotels in Stockholm, Rom, New York, London und Brüssel vor - samt Erlebnis-Tipps. Buchbar sind die Hotels ab 58 Euro unter www.lastminute.de/hippe-viertel-hotels mehr...
- DYMO belohnt Kauf eines LabelWriter Hamburg (ots) - - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs - Bares Geld kann jeder Kunde beim Kauf eines DYMO LabelWriter sparen; denn ab dem 1. September geht die große DYMO Cash Back-Promotion in die zweite Runde. Die renommierte Marke für intelligente Etikettierungs- und Beschriftungslösungen setzt nach einer erfolgreichen Promotion im Vorjahr auch in diesem Herbst wieder auf die Aktivierung der Endverwender. Beim Kauf eines ausgewählten "DYMO LabelWriter" in Deutschland, mehr...
- VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im August / Fasbender: "Reformkurs am Arbeitsmarkt nicht zurückdrehen" / 54.000 offene Stellen in Hessen Frankfurt (ots) - "Der ganz geringe Anstieg der Arbeitslosenzahl auf jetzt 216.760 statt des üblichen leichten Rückgangs im August zeigt, dass die Krise am Arbeitsmarkt noch nicht vorbei ist. Das mit dem Kurzarbeitergeld von den Unternehmen und der Arbeitsverwaltung gespannte Beschäftigungssicherungsnetz hält weiter. Derweil schultern die Unternehmen in Deutschland Kosten von 5 Milliarden Euro für Kurzarbeit in diesem Jahr", erklärte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). "Wir mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|