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WAZ: Twitter und die Exit Polls - Kein Rechtsbruch - Leitartikel von Sven Frohwein

Geschrieben am 01-09-2009

Essen (ots) - Es ist der Albtraum eines Politikers: Wahlen werden
gegen ihn entschieden, weil vertrauliche Informationen zuvor
durchgesickert sind und Bürger mobilisiert wurden, die gar nicht zur
Wahl gehen wollten.
Allen Unkenrufen zum Trotz: Die Wahrscheinlichkeit eines solchen
Szenarios dürfte auch in Zeiten von Twitter gegen null tendieren. Und
doch offenbart der Streit um die Vorabveröffentlichung so genannter
Exit Polls die Unfähigkeit des Politikbetriebes, auf moderne
Kommunikationsmittel angemessen zu reagieren. Wo eine lässige
Unaufgeregtheit angebracht wäre, reagiert der Bundeswahlleiter fast
schon aufgebracht.
Natürlich, vertrauliche Infos regelwidrig preiszugeben, ist kein
guter Stil. Ob es sich dabei aber um einen Wahlrechtsverstoß handelt?
Das Gesetz ist eindeutig: Wird die Information von einer Privatperson
und nicht von einem Meinungsforscher kundgetan, wird das Recht nicht
gebrochen.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de


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