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Rheinische Post: Du sollst nicht lügen

Geschrieben am 03-09-2009

Düsseldorf (ots) - Kommentar von Ulli Tückmantel

Der Dortmunder Wahl-Skandal trifft auch die SPD-Landesvorsitzende
Hannelore Kraft. Ullrich Sierau, der als Stadtdirektor und
langjähriger Stellvertreter des Rathauschefs vor der Wahl nichts von
einem 100-Millionen-Euro-Loch im Haushalt mitbekommen haben will, war
ihr Favorit. Sie hat als Landesvorsitzende persönlich mitgeholfen,
ihn zum Oberbürgermeister-Kandidaten der Dortmunder SPD zu machen.
Hannelore Kraft muss sich sehr genau überlegen, was sie einem
Parteifreund rät, der entweder vollständig für dumm verkauft wurde
oder ein Lügner ist. Sagt er die Wahrheit, ist er eine Belastung.
Lügt er, kann ihn das den Job kosten. Er wäre nicht der erste
Oberbürgermeister, den ein Gericht wegen amtlicher Täuschung der
Öffentlichkeit im Vorfeld seiner Wahl abstraft. So erging es dem
Oberbürgermeister von Bad Homburg, der sich mit seinem Amtsvorgänger
1998 zum Verschweigen eines gescheiterten Grundstücksgeschäfts bis
nach der Wahl verabredet hatte. Der hessische Verwaltungsgerichtshof
ordnete, bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht, die
Wiederholung der Wahl an. Der Bürger hat einen Anspruch darauf, dass
Amtsträger sich auch vor einer Wahl an ihre Wahrheitspflicht halten.
Die Regel ist einfach. Sie lautet: Du sollst nicht lügen.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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