Rheinische Post: Wert der Stimme
Geschrieben am 06-09-2009 |
Düsseldorf (ots) - von Ulli Tückmantel
Was in einer Demokratie eine Wählerstimme wert ist, entscheidet allein das Wahlsystem. In Sachen Wahlrecht musste NRW-Innenminister Ingo Wolff (FDP) sich vom Landesverfassungsgericht bereits belehren lassen, dass es gegen die Verfassung verstößt, kleine Parteien mit künstlichen Sperrklauseln am Einzug in den Rat zu hindern, und dass es ebenfalls verfassungswidrig ist, zur Durchsetzung eines komfortableren Wahltermins willkürlich die Wahldauer von Räten und Bürgermeistern zu beschränken. Nun zeigt sich, dass im Hause Wolff offenbar selbst noch bei der Zählweise Belehrungsbedarf besteht. Das nährt das Misstrauen der Wähler, was eigentlich mit ihrer Stimme geschieht, und ob es bei den Wahlen wirklich gerecht zugeht. Nur NRW und das Saarland halten am wenig fortschrittlichen Verfahren des "personalen Verhältniswahlrechts" mit einer einzigen Stimme fest. Es berücksichtigt einerseits die proportionale Stimmenverteilung, lässt aber andererseits die Kandidaten-Direktwahl zu. Wenn die daraus resultierenden Sitzverteilungsprobleme dazu führen, dass wie in Erkelenz statt der Stimmen allen Ernstes das Los darüber entscheidet, wer im Rat sitzt und wer nicht, hat das mit der Abbildung des Wählerwillen nichts zu tun.
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