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Versorgungsausgleich neu geregelt

Geschrieben am 07-09-2009

Berlin (ots) - Zum 1. September trat die Reform des
Versorgungsausgleichs in Kraft. Wer jetzt seine Scheidung einreicht,
für den wird der Versorgungsausgleich nach neuem Recht durchgeführt.
Doch auch nach altem Recht Geschiedene können von den neuen
Regelungen profitieren. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung
Bund hin.

Rentner, die bereits vor dem 1. September 2009 ihrem früheren
Ehegatten gegenüber ausgleichspflichtig waren, können auch nach dem
neuen Recht ihre Rente wieder in ungekürzter Höhe erhalten. Das ist
jetzt immer dann möglich, wenn der frühere Ehepartner stirbt und
seine Rente inklusive der im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechte
nicht länger als drei Jahre erhalten hat. Früher durfte die Rente nur
zwei Jahre lang gezahlt worden sein. Zusätzlich werden, im Gegensatz
zum alten Recht, Hinterbliebenenrenten oder Leistungen zur
Teilhabe/Rehaleistungen bei der Prüfung der 3-Jahresfrist nicht mehr
berücksichtigt. Die ungekürzte Rentenzahlung muss aber beantragt
werden, informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie beginnt
ab dem Folgemonat des Antrags.

Für neue Scheidungsfälle soll die Reform des Versorgungsausgleichs
ein gerechteres Teilungsergebnis bringen. Auch betriebliche und
private Versorgungsanrechte sollen demnach bereits bei der Scheidung
vollständig und endgültig ausgeglichen werden. Bislang waren diese,
oft zum Nachteil der Frauen, dem späteren schuldrechtlichen
Versorgungsausgleich vorbehalten.

Die Regelungen für neue Scheidungsfälle erläutert die Deutsche
Rentenversicherung übersichtlich in der kostenlosen Broschüre
"Geschiedene: Ausgleich bei der Rente". Die Broschüre ist bei allen
Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung erhältlich und kann
telefonisch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800
angefordert werden. Im Internet steht sie auf der Seite
www.deutsche-rentenversicherung.de auch zum Download bereit.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher

Tel. 030 865-89174
Fax 030 865-27379


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