NRW-Umweltminister Uhlenberg soll E.on-Kohlekraftwerk Datteln stoppen
Geschrieben am 08-09-2009 |
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe verlangt nach OVG-Urteil Aufhebung der sofortigen Vollziehung - Kein öffentliches Interesse zum Weiterbau auf Grundlage eines rechtswidrigen Bebauungsplanes - Milliardenschwere Fehlinvestition vermeiden - Urteil beweist, dass regionaler Widerstand gegen Klimakiller-Kraftwerke auch noch nach Baubeginn erfolgreich sein kann
Nach dem wegweisenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zum Eon-Kohlekraftwerk Datteln ist ein sofortiger Baustopp des im Rohbau bereits fertig gestellten Großprojekts unausweichlich. Darauf hat der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), Rainer Baake, hingewiesen. Baake forderte den verantwortlichen Düsseldorfer Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) auf, seine nachgeordnete Genehmigungsbehörde umgehend zur Aufhebung der sofortigen Vollziehung des offensichtlich rechtswidrigen Kraftwerkneubaus zu veranlassen. "Es kann nicht sein, dass auf der Baustelle weiter Millionen vergraben und Fakten geschaffen werden, obwohl nach dem Urteil des höchsten nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichts klar ist, dass die Bauarbeiten ohne tragfähige Rechtsgrundlage begonnen wurden", erklärte Baake.
Seit dem OVG-Urteil vom vergangenen Donnerstag handele es sich bei der Errichtung des europaweit größten Kohle-Monoblocks, der nach seiner Fertigstellung die Atmosphäre mit jährlich 6,5 Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid belasten würde, "faktisch um einen Schwarzbau". An der sofortigen Vollziehung des Kraftwerkprojekts gebe es mithin keinerlei öffentliches Interesse. Das sei aber Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung zum Bau des Kraftwerks gewesen, obwohl noch Klagen von Anwohnern vor dem OVG Münster gegen die entsprechenden Genehmigungen anhängig seien.
Baake wertete das OVG-Urteil als "Riesenschlappe für die Kohlelobby, die glaubt, Strom in diesem Land im Jahr 2050 noch genauso produzieren zu können wie 1970". Die Aufhebung der sofortigen Vollziehung sei auch die einzige Möglichkeit, Eon vor milliardenschweren Fehlinvestitionen zu bewahren und den durch den vorzeitigen Baubeginn bereits entstandenen Schaden insgesamt zu begrenzen. Für die regionalen Widerstandsgruppen, die sich an allen Standorten von geplanten oder bereits im Bau befindlichen Kohlekraftwerken gebildet haben, sei das Münsteraner Urteil ein Mutmacher: "Erstmals ist klar, dass Bürgerinitiativen auch dann noch eine Chance zur erfolgreichen Intervention haben, wenn ein Kohlekraftwerk schon im Bau ist."
Nach Überzeugung der DUH verhindert der geplante Bau einer neuen Generation von Kohlekraftwerken in Deutschland massiv den Übergang in ein klimaschonendes Energiesystem auf Basis von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien. Ebenso würde die von den Atomkonzernen und ihren Anhängern in der Politik betriebene Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken wirken. Statt unflexibler Großkraftwerke seien zum Ausgleich des naturgemäß unstet anfallenden Ökostroms aus Wind und Sonne schnell regelbare Kraftwerke auf Basis von Erd- und Biogas und Ausbau und Entwicklung von Stromspeichern notwendig.
Das OVG Münster hatte am vergangenen Donnerstag den Bebauungsplan der Stadt Datteln, auf dessen Grundlage der immissionsschutzrechtliche Vorbescheid für das Eon-Steinkohlekraftwerk erteilt worden waren, für unwirksam erklärt. Die Planung am vorgesehenen Kraftwerkstandort verstoße gegen Ziele der Landesplanung. Außerdem habe die Stadt das Gefährdungspotenzial des Kraftwerks und den Schutz der Bevölkerung im Fall eines Unfalls nicht ausreichend berücksichtigt. Auch Natur- und Landschaftsschutz sei nicht ausreichend Rechnung getragen worden.
Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
Pressekontakt: Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0151 55 01 69 43, Tel.: 0302400867-0, Fax: 0302400867-19, E-Mail: baake@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 01715660577, Tel.: 0302400867-21, Fax: 0302400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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