Rheinische Post: Bosbach: Werbung für Terror-Vereinigungen lückenlos bestrafen
Geschrieben am 21-07-2006 |
Düsseldorf (ots) - Die Häufung von Plakaten mit dem Porträt von Hisbollah-Chef Hassan Nasrallah bei Demonstrationen in Deutschland sind aus Sicht des CDU-Innenpolitikers Wolfgang Bosbach Anlass für eine Änderung des Strafrechts. "Hier gibt es eine Strafbarkeitslücke. Wir sollten auch die Sympathiewerbung für eine terroristische Vereinigung wieder unter Strafe stellen", sagte der Vize-Chef der Union im Bundestag der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). Es sei "einigermaßen kurios", dass ein solche Sympathiewerbung vor dem 11. September 2001 strafbar war und heute aber straflos sei, meinte der Vize-Chef der Union im Bundestag. Nach § 129 b des Strafgesetzbuches steht auf das Werben um Mitglieder und Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland zwar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Dazu gehört aber nicht die bloße Sympathiewerbung.
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