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Online-Glücksspiel: EuGH fällt Urteil im Verfahren bwin gegen Santa Casa

Geschrieben am 08-09-2009

Wien, Österreich (ots) - Heute wurde das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) im Vorabentscheidungsverfahren bwin und Liga
Portuguesa de Futebol Profissional gegen den portugiesischen
Monopolisten Santa Casa da Misericórdia de Lisboa veröffentlicht. In
diesem Verfahren untersuchte der EuGH die Gemeinschaftskonformität
des portugiesischen Sportwetten- und Lotteriemonopols sowie dessen
Erweiterung auf das Internet.

Der EuGH prüfte insbesondere, "ob die Dienstleistungsfreiheit der
portugiesischen Regelung entgegensteht, soweit diese es
Wirtschaftsteilnehmern wie bwin, die in anderen Mitgliedstaaten
niedergelassen sind, in denen sie rechtmäßig entsprechende
Dienstleistungen erbringen, untersagt, im portugiesischen
Hoheitsgebiet Glücksspiele über das Internet anzubieten." Dazu hält
er fest, "dass die portugiesische Regelung die
Dienstleistungsfreiheit beschränkt."

Des Weiteren führt er aus, "dass Beschränkungen der
Dienstleistungsfreiheit aus zwingenden Gründen des
Allgemeininteresses gerechtfertigt sein können. Gleichwohl müssen die
Beschränkungen, die die Mitgliedstaaten vorschreiben können,
bestimmten Voraussetzungen genügen: Sie müssen geeignet sein, die
Verwirklichung der von dem betroffenen Mitgliedstaat geltend
gemachten Ziele zu gewährleisten, und dürfen nicht über das
hinausgehen, was zur Erreichung der Ziele erforderlich ist.
Schließlich dürfen sie jedenfalls nicht diskriminierend angewandt
werden."

Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass das Verbot für private
Anbieter, Glücksspiele über das Internet anzubieten, mit dem
Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Er übersieht aber, dass seriöse
private Anbieter wie bwin Spiele im Internet genauso kontrollieren
können wie staatliche Monopole.

Internet garantiert höhere Sicherheit als stationäres Glücksspiel

Mit Hilfe des IT-unterstützten Mediums Internet können gerade im
Bereich Kundenschutz und Betrugsbekämpfung Sicherheitsstandards auf
höchstem Niveau gesetzt werden. So hat bwin als Gründungsmitglied der
European Gaming and Betting Association den ersten verpflichtenden
Code of Conduct für private Online-Gaming-Anbieter mitentwickelt.
Dieser legt engmaschige Kontrollmaßnahmen fest, die aufgrund der
Internettransparenz wesentlich effizienter greifen als im
traditionellen Glücksspiel und insbesondere jegliche Art von Betrug
zielsicher vorbeugen können. Im Rahmen der European Sports Security
Association, die beispielsweise Wettmanipulation verhindert, wird
dies erfolgreich in die Praxis umgesetzt.

Internetglücksspiel Marktrealität - Politik gefragt

Die heutige Entscheidung zeigt einmal mehr, dass eine zeitgemäße
Regulierung des Online-Glücksspiels zum Schutz der Konsumenten
unerlässlich ist. Co-CEO Norbert Teufelberger zu dieser
EuGH-Entscheidung: Internetregelungen beinhalten technische
Vorschriften, die vor ihrem In-Kraft-Treten bei der Kommission zu
notifizieren sind, was vorliegend unterlassen wurde. Da das
vorlegende Gericht die Frage der Notifizierung nicht gestellt hat,
hat sich der EuGH nicht dazu geäußert. Daher wird diese im nationalen
Prozess zu klären sein, wobei hierbei das nationale Gericht den
Ausführungen des Generalanwalts Bot sicher Folge leisten wird, der
geäußert hat, dass aufgrund der fehlenden Notifizierung keine
Geldbußen verhängt werden können." Und er fügt hinzu: "Durch die
rasante technologische Entwicklung ist im europäischen
Glücksspielbereich ein rechtliches Vakuum entstanden. Das belegen
u.a. die nach diesem Urteil noch insgesamt über ein Dutzend beim EuGH
anhängige Vorlageverfahren sowie zahlreiche
Vertragsverletzungsklagen, die die Europäischen Kommission gegen
Mitgliedsstaaten bislang noch zurückgestellt hat. Daher war es uns
als transparentes börsennotiertes Unternehmen von jeher ein Anliegen,
diesen Umstand möglichst rasch zu ändern und in einem regulierten
Umfeld mit Rechtssicherheit anbieten zu können."

Co-CEO Manfred Bodner weiter: "Online-Gaming ist eine
Marktrealität geworden. Die Erarbeitung eines zeitgemäßen
Rechtsrahmens im Interesse der Konsumenten, des Staates und der
Unternehmer ist daher dringend erforderlich. Denn Gerichtsurteile
können mittel- und langfristig eine Regulierung nicht ersetzen."

Norbert Teufelberger präzisiert: "Nur ein regulierter
Online-Gaming-Markt mit einem diversifizierten attraktiven Angebot
schafft ausreichend Sicherheit gegen die Risken eines Schwarzmarkts,
der tatsächlich nicht nur der Krimininalität Tür und Tor öffnet,
sondern auch den Konsumentenschutz außen vor lässt. Daher haben
inzwischen immer mehr Mitgliedsstaaten, wie beispielsweise
Großbritannien, Italien oder Frankreich reagiert. Wir sind
zuversichtlich, dass auch Portugal die Weichen in Richtung eines
regulierten attraktiven Online-Glücksspielmarkts stellt."

Hintergrundinformation zum EuGH-Verfahren bwin und Liga Portuguesa
de Futebol Profissional (LPFP) gegen das portugiesische Monopol Santa
Casa da Misericórdia de Lisboa (SCML):

Im August 2005 schloss bwin mit der LPFP einen Sponsoringvertrag
über vier Saisonen ab. Aufgrund der portugiesischen Gesetzgebung, die
SCML die alleinige Vermittlung von Sportwetten zuspricht, leitete
SCML gegen bwin und die LPFP verchiedene Verfahren, unter anderem ein
Verwaltungsstrafverfahren, ein. bwin und LPFP wurden zur Bezahlung
einer Verwaltungsstrafe verurteilt und gingen in Berufung. Das in
Portugal mit dem Fall betraute Gericht legte dem EuGH Fragen zur
Auslegung des portugiesischen Glücksspielmonopols mit EG-Recht vor.

Was ist ein Vorabentscheidungsverfahren?

Der Gerichtshof arbeitet mit allen Gerichten der Mitgliedstaaten
zusammen; diese sind die für die Anwendung des Gemeinschaftsrechts
zuständigen Gerichte. Um eine tatsächliche und einheitliche Anwendung
des Gemeinschaftsrechts sicherzustellen und divergierende Auslegungen
zu verhindern, können (und müssen mitunter) nationale Gerichte sich
an den Gerichtshof wenden und ihn um eine Auslegung des
Gemeinschaftsrechts bitten, um etwa die Vereinbarkeit ihrer
nationalen Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht prüfen zu
können. Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens kann auch die
Prüfung der Gültigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts sein.

Siehe

http://www.presseportal.de/go2/curia.europa.eu

Über bwin

Die bwin Gruppe mit über 20 Millionen registrierten Kunden in mehr
als 25 Kernmärkten bietet auf zahlreichen Plattformen Sportwetten,
Poker, Casinospiele, Soft- und Skill-Games sowie Audio- und
Video-Streams von Top-Sportveranstaltungen wie z.B. der spanischen
Primera und Segunda Division an. Die an der Wiener Börse im ATX
gelistete Holdinggesellschaft bwin Interactive Entertainment AG
(ID-Code BWIN, Reuters ID-Code BWIN.VI) ist die
Konzernmuttergesellschaft und erbringt für ihre Tochtergesellschaften
und assoziierten Unternehmen verschiedene Dienstleistungen wie z.B.
Software-Entwicklung, Marketing, Kommunikation, Personal- und
Finanzwesen. Das operative Geschäft der bwin Gruppe wird von
Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen auf Basis von
Lizenzen betrieben. Alle Details zur Gesellschaft sind auf der
Investor Relations Website unter www.bwin.org verfügbar.

Originaltext: bwin Interactive Entertainment AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53894
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53894.rss2
ISIN: AT0000767553

Pressekontakt:
Rückfragehinweis:
Presse
Kevin O'Neal, Press Officer
P: +43(0)50 858-24010
E: press@bwin.org

Investoren
Konrad Sveceny, Investor Relations
P: +43(0)50 858-20017
E: investorrelations@bwin.org

bwin Interactive Entertainment AG
Börsegasse 11 / Elevator 3 / Top floor
1010 Vienna, Austria
www.bwin.org


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