Doc-Morris-Urteil: Apotheker erwägen Rechtsmittel
Geschrieben am 21-07-2006 |
Berlin (ots) - Erwartungsgemäß untersagte das Landgericht Frankfurt am Main in seiner heutigen Entscheidung den Versandhandel mit in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) lehnt allerdings die weitergehende Auffassung des Gerichts ab, der Versandhandel aus den Niederlanden sei im Übrigen rechtlich unbedenklich. Entgegen aller politischen Beteuerungen bei der Einführung des grenzüberschreitenden Versandhandels mit Arzneimitteln stehe dessen Sicherheit offenbar doch auf wackeligen Füßen, so die Einschätzung von Gerhard Reichert, stellvertretender Vorsitzender des DAV.
Es habe dem Gericht wohl genügt, dass die Bundesregierung den Niederlanden in einer sogenannten Länderliste attestiert habe, über vergleichbare Sicherheitsstandards für den Versandhandel mit Arzneimitteln zu verfügen. "Dies erstaunt, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass in den Niederlanden keinerlei gesetzliche Regelungen hierzu existieren. Wir werden die Gründe des Gerichts genau analysieren und über Rechtsmittel entscheiden. Schon im Interesse der Patienten muss der Rechtsstreit klären, ob Versandhandel aus den Niederlanden nach dem Motto "Zu Gast bei Freunden" wirklich akzeptiert werden muss", sagte Reichert.
Zum Hintergrund: Im Juni 2000 hatte der niederländische Versender den damals in Deutschland verbotenen Versandhandel mit Arzneimitteln an deutsche Patienten aufgenommen. Eine vom Landgericht Frankfurt erlassene und vom Oberlandesgericht bestätigte einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen und zwei daraus resultierende Ordnungsgeldbeschlüsse konnten in den Niederlanden nicht erfolgreich vollstreckt werden. Im folgenden Hauptsacheverfahren rief das Landgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, der am 11. Dezember 2003 zwar entschied, dass europäisches Recht es erlaube, für verschreibungspflichtige Arzneimittel den Versandhandel zu verbieten. Der Bundestag hatte zuvor aber schon, ohne die Entscheidung des EuGH abzuwarten, das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet, das ab 1. Januar 2004 den Versandhandel ausnahmslos für alle Arzneimittel erlaubt. Ohne die danach immerhin erforderliche Versanderlaubnis oder vergleichbare Sicherheitsstandards für den Versandhandel mit Arzneimitteln in den Niederlanden, setzte der holländische Versender sein Geschäft mit deutschen Patienten fort. Am 16. Juni 2005 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eine Liste der Länder mit vorgeblich vergleichbaren Sicherheitsstandards, in der die Niederlande geführt werden. "Diese Liste hält das Landgericht Frankfurt nun offensichtlich für verbindlich, obgleich sie heute noch so fragwürdig ist, wie zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung", so Reichert.
Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7002 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7002.rss2
Pressekontakt: Annette Rogalla Pressesprecherin Tel.: 030 40004-131 Fax: 030 40004-133 E-Mail: pressestelle@abda.de www.abda.de
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