WEISSER RING zum Verbrechen an Münchner Nothelfer: Konsequenz in allen Bereichen notwendig
Geschrieben am 15-09-2009 |
Mainz/München (ots) - Bürgerinnen und Bürger schreiten immer wieder couragiert und beherzt in brenzligen Situationen ein. Damit verhindern sie Schlimmeres oder tragen entscheidend dazu bei, eine Tat aufzuklären. Dies ist umso erfreulicher, da bekanntlich eine Haltung des Wegschauens den idealen Nährboden für kriminelle Machenschaften bereitet. "Weggeschaut. Ignoriert. Gekniffen." - diese Einstellung kann und darf keiner an den Tag legen. Passivität hilft nur den Tätern!
Dieses für ein von gegenseitiger Verantwortung getragene Selbstverständnis eines modernen Gemeinwesens gerät jedoch immer dann wider ins Wanken, wenn Nothelfer selbst zu Schaden kommen. Erschütterndes Beispiel hierfür ist der brutale Angriff auf einen 50-Jährigen kürzlich in München, der bei seinem couragiertes Einschreiten, mit dem er Kinder vor kriminellen Übergriffen schützen wollte, sein Leben verlor.
Auch wenn sich derartiges Ausmaß von skrupelloser Brutalität auf Einzelfälle beschränken mag, kann und darf niemand einfach zur Tagesordnung übergehen nach dem Motto: So etwas passiert halt und zum Glück hat es nicht mich nicht getroffen.
Einerseits werde von den Bürgern erwartet, bei gewalttätigen Übergriffen in gebotenem Maße einzuschreiten oder sich zumindest als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Andererseits komme es zu dieser Zivilcourage oft nicht, weil häufig befürchtet werde, auf möglichen gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Schäden sitzen gelassen zu werden.
Der WEISSE RING appelliert an die politisch Verantwortlichen, die Bürger und Bürgerinnen mehr als bisher über ihre Rechte und Ansprüche als Opfer von Kriminalität und Gewalt zu informieren. Dies trifft auf das Opferentschädigungs¬gesetz ebenso zu wie auf die gesetzliche Versicherung für Nothelfer.
Neben purer Gleichgültigkeit und verständlichen Angstgefühlen in gewissen Situationen sind es gerade solche "Kosten-Nutzen"-Erwägungen, die potentielle Helfer oftmals untätig bleiben lässt. Wer weiß schon, dass er als Nothelfer unter dem Schutz der gesetzlichen Versicherung steht, wenn er durch sein Eingreifen selbst zu Schaden kommt? (Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII, § 2 und §13). Angesichts mangelnder Zivilcourage nur hilflos mit den Achseln zucken, ist zu wenig. Vor allem muss sich die Rechtspolitik verstärkt der weit verbreiteten Meinung stellen, dass derjenige, der Zivilcourage gezeigt hat, von Polizei und Justiz nicht die nötige Unterstützung erhält und sich plötzlich selbst auf der Anklagebank wieder finden könnte.
Ebenso notwendig wie die Information über richtiges Verhalten und Entschädigungsregelungen erscheint aus Sicht des WEISSEN RINGS die stärkere öffentliche Ächtung des Nicht-Einschreitens in Gefahrensituationen. Viele Menschen wissen nicht, dass man auch für "Nichts-Tun", d. h. für Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB) bestraft werden kann. Im Gesetz sind dafür Sanktionen in Form von Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen vorgesehen.
Zivilcourage zeigen: Was ist zu tun?
Wer Zeuge einer Gewalttat wird, sollte nicht unüberlegt eingreifen, sich aber deutlich bemerkbar machen.
Sofort Öffentlichkeit herstellen. Wenn sich Strafttäter beobachtet fühlen, lassen sie meist von ihrem Vorhaben ab.
Wichtig ist es vor allem, dem Opfer gegenüber aktive Hilfsbereitschaft unmissverständlich zu signalisieren.
Auf jeden Fall andere Passanten persönlich ansprechen (Sie dort in der grünen Jacke; Sie dort mit der Aktentasche...) und zur gemeinsamen Hilfe auffordern.
Geeignete Hilfsmöglichkeiten untereinander klar absprechen. (Halten Sie ein Auto an. Ich rufe die Polizei.). Oft wird nicht eingegriffen, weil sich jeder auf den anderen verlässt.
Sofort die Polizei und ggf. auch Rettungsdienste benachrichtigen.
Auf jeden Fall ist es Bürgerpflicht, sich als Zeuge eines kriminellen Übergriffs zur Verfügung zu stellen, um so zur Aufklärung der Straftat und zur Ergreifung des Täters beizutragen.
Vielfach handelt es sich um Wiederholungstaten, die nur deshalb geschehen können, weil Menschen keinerlei Zivilcourage gezeigt haben und man den Täter nicht schon vorher fassen konnte.
Wer selbst bedroht oder angegriffen wird, sollte andere sofort und eindeutig auf seine Notsituation aufmerksam machen.
Aufgrund fehlender Opfersignale werden Straftaten oft gar nicht erkannt. Vielfach kalkulieren die Täter skrupellos mit der falschen Scham ihrer Opfer.
Verhaltenskodex für Nothelfer:
1. Ich helfe, ohne mich selbst in Gefahr zu bringen. 2. Ich fordere andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf. 3. Ich beobachte genau und präge mir Täter-Merkmale ein. 4. Ich organisiere Hilfe unter Notruf 110. 5. Ich kümmere mich um Opfer. 6. Ich stelle mich als Zeuge zur Verfügung.
Entschlossenes Entgegenwirken bei drohender Gefahr beinhaltet zugleich auch einen präventiven Aspekt. Kriminelle werden verunsichert, wenn sie sich nicht mehr darauf verlassen können, durch die Passivität möglicher Zeugen Schutz vor dem Zugriff der Polizei zu finden.
Fälle wie dieser in München müssen zu ernsthaften Konsequenzen in vielen Bereichen führen. Die Frage der Anwendung des Jugendstrafrechts bei von hoher krimineller Energie geprägten heranwachsenden Tätern im Alter von 18 bis 20 Jahren muss weiterhin ebenso intensiv diskutiert werden wie die konsequentere Ausschöpfung bestehender Strafrahmen. Daneben gehören auch personelle wie technische Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Bereich, wie auf U- und S-Bahnhöfen, auf den Prüfstand. Das Entdeckungsrisiko für Straftäter kann dadurch konsequent erhöht werden.
Kriminelle Karrieren können gerade im Anfangsstadium durch schnelle und spürbare Sanktionen eher gestoppt werden. Zudem muss den Tätern ihr Fehlverhalten zeitnah und eindringlich verdeutlich werden.
Nichts wird dadurch erreicht, die Schuld bei anderen zu suchen. Schule, Familie, Jugendamt, Sozialamt, Polizei, Vereine - alle gesellschaftlichen Kräfte müssen sich konsequent vernetzen, um bereits bei kleinen Auffälligkeiten konsequent präventiv einwirken zu können. Jede kriminelle Kariere hat mit einer kleinen Straftat begonnen.
Wer Opfer einer Straftat geworden ist oder als Nothelfer selbst zu Schaden kam, kann sich an den WEISSEN RING wenden. Die Opferschutzorganisation unterhält bundesweit 420 Außenstellen mit rd. 3.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Weitere Infos unter www.weisser-ring.de.
Opfer-Telefon: 0800 0800 343
WEISSER RING e. V. Spendenkonto 34 34 34 Deutsche Bank Mainz BLZ 550 700 40
Originaltext: Weisser Ring e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6758 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6758.rss2
Pressekontakt: WEISSER RING e. V. Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Weberstrasse 16 55130 Mainz
Tel.: 06131-8303-38 Fax: 06131-8303-60
E-Mail: presse@weisser-ring.de Internet: www.weisser-ring.de
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