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Reisekosten bei Einsatz an betrieblicher Einrichtung eines Kunden doch absetzbar!

Geschrieben am 16-09-2009

Neustadt a. d. W. (ots) - Hatte der Bundesfinanzhof (BFH) bereits
am 10. Juli 2008 entschieden, dass die betriebliche Einrichtung eines
Kunden für den dort beschäftigten Arbeitnehmer nicht die regelmäßige
Arbeitsstätte werde und der Arbeitnehmer daher die damit zusammen
hängenden Fahrt- und Reisekosten absetzen könne, wurde diese
Rechtsauffassung nun erneut vom BFH am 09. Juli 2009 und dem
Aktenzeichen VI R 21/08 bestätigt.

Hier war ein leitender Mitarbeiter im Bereich der EDV-Beratung für
einen Kunden tätig, dessen Räume auch von weiteren Mitarbeitern
seiner Firma genutzt wurden. Im Streitjahr war der leitende
Mitarbeiter 9 Monate lang beim Kunden tätig und beantragte den Abzug
der damit zusammen hängenden Reisekosten.

Der BFH gab dem Kläger Recht. Arbeitnehmer - so der BFH - welche
vorübergehend ausschließlich am Betriebssitz eines Kunden für dessen
Arbeitgeber tätig sind, haben typischerweise nicht die Möglichkeit,
sich auf diese Tätigkeitsstätte einzustellen, womit die betriebliche
Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige
Arbeitsstätte sein und werden könne.

Hiermit widerspricht der Bundesfinanzhof der Finanzverwaltung,
welche seit 2008 auch betriebliche Einrichtungen eines Kunden dann
als regelmäßige Arbeitsstätte ansieht, wenn Arbeitnehmer dort
dauerhaft tätig werden, so dass kein Reisekostenabzug möglich war.

"Neben den Mitarbeitern, welche über eine längere Zeit für ein
Projekt beim Kunden eingesetzt werden, profitieren auch
Leiharbeitnehmer von dieser Rechtsprechung", so Jörg Strötzel,
Vorstandsvorsitzender des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V., "Diese neuerliche BFH-Entscheidung entspricht
unserer Auffassung und hat erhebliche Auswirkungen für viele
Arbeitnehmer."

"Die Finanzverwaltung" so Strötzel, "sei nun schnellstens
gefordert, die Finanzämter anzuweisen, dass auch in diesen Fällen
Arbeitnehmer weiter ihre Reisekosten absetzen können. Ebenso muss die
Finanzverwaltung klarstellen, dass Arbeitgeber für die projektbezogen
eingesetzten Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer ggf. anfallende
Reisekosten steuerfrei ersetzen können, damit die allgemeine
Verunsicherung ein Ende hat."

Betroffene Arbeitnehmer sollten sich daher an die rund 2.800
örtlichen Beratungsstellen des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. bundesweit wenden, welche hier weiterhelfen
können. Über die Postleitzahlensuche unter www.vlh.de finden Sie eine
Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Originaltext: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69585
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2

Pressekontakt:
Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de


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