Die Gasversorgung Ahrensburg GmbH wehrt sich gegen die Verfügung des Bundeskartellamtes vom 16.09.2009 und kämpft für faire und verlässliche Preise
Geschrieben am 22-09-2009 |
Ahrensburg (ots) - Die GAG setzt sich gegen eine Verfügung des Bundeskartellamtes gerichtlich zur Wehr. Zum Hintergrund: In der Verfügung vom 16.09. 2009 gibt das Bundeskartellamt der GAG eine Anpassung von Konzessionsabgaben bei der Durchleitung von Gas im Stadtgebiet von Ahrensburg auf.
Der Geschäftsführer der GAG, Horst Kienel, erläutert die Reaktion: "Das Bundeskartellamt will trotz der klaren und eindeutigen Gesetzeslage in der Konzessionsabgabenverordnung offensichtlich ein Exempel zu Lasten der GAG und der Stadt Ahrensburg statuieren. Wir werden dies nicht hinnehmen, sondern unseren Kurs der kommunalen Gasversorgung in Ahrensburg konsequent und kundennah fortsetzen."
Die GAG hat seit Aufnahme der Gasversorgung in Ahrensburg im Oktober 2006 für Wettbewerb in Ahrensburg und im Umland gesorgt. Die Konzessionsabgabenpraxis der GAG im eigenen Netzgebiet hält sich genau an die gesetzliche Regelung.
Geschäftsführer Horst Kienel: "Das Bundeskartellamt ignoriert aus unserer Sicht vollkommen die gesetzlichen Regelungen zur Konzessionsabgabenzahlung bei sonstigen Tariflieferungen und zur Gleichbehandlung aller Gaslieferanten in einem Konzessionsgebiet. Durch die Entscheidung des Bundeskartellamtes sollen nun fremde Lieferanten besser gestellt werden als der Vertrieb der GAG? Das ist sicherlich nicht unsere Auffassung eines fairen Wettbewerbs. Wir werden dies rechtlich in einem Beschwerdeverfahren beim Kartellsenat des Oberlandesgerichts in Düsseldorf überprüfen lassen. Bei uns in Ahrensburg gibt es Wettbewerb auf dem Gasmarkt seit drei Jahren wegen der GAG - und nicht trotz der GAG."
Die GAG bietet ihren Kunden als regionaler Anbieter mit Service direkt vor Ort:
- günstige und verlässliche Gaspreise, - ein Kundenzentrum vor Ort, in dem Kundenberater persönlich erreichbar und ansprechbar sind - eine direkte Wertschöpfung vor Ort in Ahrensburg, die es bei anonymen Großkonzernen nicht gibt.
Zum Hintergrund: Die Gaspreise, die der Gaskunde an seinen Gasversorger zahlt, bestehen aus mehreren Preiskomponenten:
- Entgelt für die Gasbeschaffung und -lieferung - Netzentgelte des Netzbetreibers - Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung - Konzessionsabgaben - Erdgassteuer und - Mehrwertsteuer
Die Verfügung des Bundeskartellamtes gegen die GAG betrifft nur die Preiskomponente "Konzessionsabgaben". Konzessionsabgaben werden an die Stadt als Gegenleistung dafür gezahlt, dass diese ihre öffentlichen Straßen und Wege einem Gasversorger für die leitungsgebundene Gasversorgung durch Konzessionsvertrag zur Verfügung stellt. Die Stadt Ahrensburg hat einen Gas-Konzessionsvertrag mit der GAG abgeschlossen. Bei der Gaslieferung an Kunden in Ahrensburg zahlen die Gaslieferanten Konzessionsabgaben. Diese werden vom Netzbetrieb der GAG abgerechnet und in voller Höhe an die Stadt Ahrensburg ausgezahlt. Finanziell trifft die Verfügung des Bundeskartellamtes somit nicht die GAG, sondern den öffentlichen Haushalt der Stadt Ahrensburg.
Alle Gaslieferanten zahlen pro Kundengruppe bisher gleich hohe Konzessionsabgaben: Die GAG genauso wie jeder andere Gaslieferant. Die Gaslieferung an Heizgaskunden in Ahrensburg erfolgt durch die GAG im Rahmen der Grundversorgung als "sonstige Tariflieferung". Die Konzessionsabgabe beträgt bei der Gemeindegröße von Ahrensburg 0,27 ct/kWh. Diese Konzessionsabgabe führt die GAG bei dieser Kundengruppe an die Stadt Ahrensburg ab. Die GAG rechnet eine Konzessionsabgabe in gleicher Höhe gegenüber allen Mitbewerbern ab, die Kunden in Ahrensburg im Wege der Durchleitung mit Gas beliefern.
Gesetzliche Grundlage dafür ist § 2 Absatz 6 der Konzessionsabgabenverordnung: "Liefern Dritte im Wege der Durchleitung Gas(...)an Letztverbraucher, so können im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Gemeinde für diese Lieferungen Konzessi-onsabgaben bis zu der Höhe vereinbart oder gezahlt werden, wie sie der Netzbetreiber in vergleichbaren Fällen für Lieferungen seines Unternehmens(...)in diesem Konzessionsgebiet zu zahlen hat." Die Konzessionsabgabenpraxis der GAG im eigenen Netzgebiet hält sich genau an diese gesetzliche Regelung. Das Bundeskartellamt hat verfügt, dass die GAG bei Gaslieferungen externer Lieferanten an Kunden in Ahrensburg nur Konzessionsabgaben "bei der Belieferung von Sondervertragskunden" von 0,03 ct/kWh erheben und an die Stadt Ahrensburg abführen darf.
Die Verfügung des Bundeskartellamtes vom 16.09.2009 betrifft nur Gaslieferungen in der Stadt Ahrensburg. Sie betrifft nicht Gaslieferverträge der GAG mit Kunden außerhalb von Ahrensburg.
Konsequenzen:
Für Gaskunden der GAG in Ahrensburg hat die Verfügung des Bundeskartellamtes keine Auswirkungen.
Geschäftsführer Horst Kienel: "Das Bundeskartellamt hat unsere Gaslieferung an unsere Kunden in Ahrensburg nicht beanstandet. Die GAG wird ihre eigenen Lieferverträge mit den Kunden auch nicht ändern. Wir bieten günstige und verlässliche Gaspreise mit Beratung und Service vor Ort. Die GAG hält Kurs."
Die Stadt Ahrensburg wird sich an dem bevorstehenden Verfahren gegen ihre kommunale Eigengesellschaft beteiligen. Das hat gestern der städtische Hauptausschuss entschieden.
Originaltext: GAG Gasversorgung Ahrensburg GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/77046 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_77046.rss2
Pressekontakt: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Horst Kienel Geschäftsführer der Gasversorgung Ahrensburg GmbH Telefon: 04102 / 77 233 E-Mail: Horst.Kienel@Ahrensburg.de Web: www.gag-ahrensburg.de
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