Verhandlung der Sache i4i beim Berufungsgericht
Geschrieben am 24-09-2009 |
Washington (ots/PRNewswire) - Heute befasste sich am US-amerikanischen Berufungsgericht des Bundesbezirks in Washington D.C. eine aus 3 Richtern bestehende Jury mit der Berufung von i4i gegen Microsoft. Die Berufung vom 11. August 2009 fiel im Endurteil schliesslich zugunsten von i4i aus, nachdem das Gericht zu dem Schluss kam, dass Microsoft wissentlich das US-Patent Nr. 5.787.449 von 14i, herausgegeben im Jahre 1998, verletzt hat.
In der Verhandlung wurde Microsoft im Endurteil zur Zahlung von mehr als 290 Million US-Dollar an i4i verpflichtet. Der Herr Vorsitzende Leonard Davis am Bundesgericht für den östlichen Gerichtsbezirk in Tyler, Texas, erliess zudem eine Permanent Injunction (dauerhafte einstweilige Verfügung) gegen den Beklagten Microsoft im Hinblick auf den Verkauf dessen Flaggschiff-Produkts Word in den USA, sofern die kundenspezifische XML-Technologie nicht entfernt werde, welche das Patent von i4i verletzt. Am 3. September 2009 gewährte das Berufungsgericht eine Aussetzung der anhängigen einstweiligen Verfügung.
Loudon Owen, Vorsitzender von i4i: "Wie erwartet, hat Microsoft dieselbe Beweisführung wiederholt, die sich bereits in der Verhandlung als nicht erfolgreich erwies. Wir sind zuversichtlich, dass sich i4i durchsetzen wird." Owen ergänzt: "Dieser Prozess ist nicht nur für i4i von grosser Bedeutung, sondern für alle Unternehmer und Erfinder, die ihre patentbasierten Eigentumsrechte geltend machen möchten. Geistiges Eigentum ist der Lebensnerv jeder Erfindung."
Michel Vulpe, Gründer und Chief Technology Officer bei i4i: "Wir sind der Meinung, dass der Richter und die Geschworenen in dieser Verhandlung richtig entschieden haben. Die Entschädigungssumme und die einstweilige Verfügung waren fair und notwendig für i4i." Vulpe fügt hinzu: "Unser Dank gilt unseren Partnern, unserem Rechtsbeistand McKool Smith und Parker Bunt & Ainsworth sowie unserem Rechtsbeistand von Finnegan im Berufungserfahren, und hierbei insbesondere dem einzigartigen Don Dunner."
i4i ist ein globales Technologie-Unternehmen mit Hauptsitz in Toronto, Kanada.
Für weitere Informationen zu i4i v. Microsoft finden Sie ausgewählte Gerichtsdokumente unter http://www.i4ilp.com.
Für weitre Informationen wenden Sie sich bitte an: Loudon Owen - lowen@mcleanwatson.com, Tel.: +1-416-307-3271 oder an Melony Jamieson - melony@getitdone.ca, Tel. +1-416-518-6355.
Originaltext: McLean Watson and i4i Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76912 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76912.rss2
Pressekontakt: Für weitre Informationen wenden Sie sich bitte an: Loudon Owen - lowen@mcleanwatson.com, Tel.: +1-416-307-3271 oder an Melony Jamieson - melony@getitdone.ca, Tel. +1-416-518-6355.
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