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EANS-Hauptversammlung: Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 25-09-2009


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Aktiengesellschaft

Einladung

zu der am Freitag, den 16. Oktober 2009 um 9.00 Uhr


in 1210 Wien, Floridotower Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

T a g e s o r d n u n g

1. Wahlen in den Aufsichtsrat, einerseits aufgrund des bedauerlichen und
unerwarteten Ablebens des bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden, sowie
Wahl eines weiteren Aufsichtsratsmitgliedes.

2. Beschlussfassung über
a) den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 20.9.2011 in einer
oder mehreren Tranchen um bis zu EUR 9.000.000 durch Ausgabe von bis zu
9.000.000 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Barzahlung oder
Sacheinlage auf höchstens bis zu EUR 45.000.000,- zu erhöhen, den
Gegenstand von Sacheinlagen und die Person, von der die Gesellschaft den
Gegenstand erwirbt, das Ausmaß der jeweiligen Ausübung, den Ausgabebetrag
sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat
festzusetzen;

b) die Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von fünf Jahren nach
Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das
Grundkapital um bis zu EUR 18.000.000 durch Ausgabe von bis zu 18.000.000
Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar-
oder Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen, mit oder ohne Ausschluss
des Bezugsrechts, zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen;
Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich aus dem
genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen; § 5 Absatz 2 der Satzung
wird entsprechend angepasst.

3. Neufassung der Satzung, insbesondere Anpassungen an das
Aktienrechtsänderungsgesetz 2009.


Unterlagen:

Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft zur
Einsicht der Aktionäre auf: die Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 1., 2. und 3., ein Vergleich des § 5 Abs
2 der Satzung (bisherige Fassung und vorgeschlagene Fassung),
eine Gegenüberstellung der bisherigen Fassung der Satzung und
der vorgeschlagenen Neufassung, sowie der Bericht des Vorstands
über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 4
AktG zu Tagesordnungspunkt 2. Diese Einberufung sowie die oben
genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.warimpex.com) zugänglich. Die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2
AktG betreffend jener Personen, die zu Mitgliedern des
Aufsichtsrates gewählt werden sollen, werden spätestens am fünften
Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft
aufliegen und auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden. Weiters sind auf dieser Internetseite
die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
gemäß § 114 AktG zugänglich. Diese Informationen sind bis zum
Ablauf


eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite
zugänglich.

Hinweis gemäß § 106 Z 5 AktG:

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt


muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sein. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft
spätestens am 19. Tag vor der Hauptversammlung zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre der Gesellschaft, deren
Anteile zusammen zumindest 1% des Grundkapitals erreichen, der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
(schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge
zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Dieses
Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor
der Hauptversammlung zugehen.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden,
wenn der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im
jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG nachgewiesen wird.

Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§
109, 110 und 118 AktG sowie zu den Zeitpunkten, bis zu denen diese
ausgeübt werden können, sind auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.warimpex.com) zugänglich.

Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und
Vertretung:

Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind nur jene Aktionäre
berechtigt, die am Ende des zehnten Tages vor dem Tag
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren.
Nachweisstichtag ist der 6.10.2009.


Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag bei depotverwahrten
Inhaberaktien gegenüber der Gesellschaft zur Ausübung ihrer Rechte erfolgt
durch die Vorlage einer Bestätigung des Anteilsbesitzes, die vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde
(Depotbestätigung). Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am
dritten Werktag vor der Hauptversammlung an der Adresse der Gesellschaft (1210


Wien, Floridotower Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock, zu Handen
Herrn Dr Daniel Folian, Telefaxnummer +43 (0)1 310 55 00 122) oder
über SWIFT mt 599 an CENBATWW zugehen. Die Depotbestätigung hat
mindestens die in § 10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen
Eigenschaft als Aktionär geführt werden, darf sie zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und auch in
englischer Sprache entgegen genommen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt
hat. Zur Vollmachtserteilung ist zwingend das von der
Gesellschaft zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden, das
auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com)
abrufbar ist und auch eine Beschränkung der Bevollmächtigung
zulässt, sofern die Bevollmächtigung nicht an ein depotführendes
Kreditinstitut erteilt wurde und die für Depotbestätigungen geltenden
Vorschriften eingehalten wurden. Ausgefüllte Vollmachtsformulare
sind an die Gesellschaft entweder elektronisch (an die
E-Mail-Adresse daniel.folian@warimpex.com) oder per Telefax (an
die Telefaxnummer +43 (0)1 310 55 00 122) zu übermitteln. Dies gilt
auch für den Widerruf einer Vollmacht.

Aktien und Stimmrechte:

Gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir
bekannt, das das Grundkapital der Gesellschaft EUR 36.000.000
beträgt und in 36.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien
unterteilt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Unter
Berücksichtigung der 66.500 eigenen Aktien, für die das
Stimmrecht gemäß §§ 65 Abs 5 AktG nicht ausgeübt werden kann,
bestehen somit insgesamt 35.933.500 Stimmrechte.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.

Wien, im September 2009

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG

Phone: +43 1 310 55 00

Christoph Salzer

mailto:presse@warimpex.com

Daniel Folian, mailto:investor.relations@warimpex.com

www.warimpex.com

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000827209
WKN:
Index: ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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