Gesetzliche Unfallversicherung: Besser arbeiten mit der richtigen Beleuchtung (mit Bild)
Geschrieben am 29-09-2009 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -
Ohne Licht geht nichts. Gerade jetzt, wenn die Tage kürzer werden, rückt die künstliche Beleuchtung in den Vordergrund. Ob in Büro, Labor oder Werkshalle - optimale Lichtverhältnissen können dazu beitragen, Unfälle zu verhüten. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
"Die richtige Beleuchtung hilft, Stolper- und Rutschgefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus hat Licht einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter", sagt Gerold Soestmeyer, Leiter des Fachausschusses Beleuchtung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Eine gute Beleuchtung trägt dazu bei, die Augen zu schonen, vorzeitiger Ermüdung vorzubeugen und die Aufmerksamkeit zu erhalten. Dabei sollte die Beleuchtung auf die jeweilige Arbeit abgestimmt werden.
"Man sollte bei der Beleuchtung der Arbeitsplätze auch beachten, dass die Sehkraft mit zunehmendem Alter nachlässt und damit die Anforderungen an die Beleuchtung steigen. Das betrifft sowohl die Beleuchtungsstärke als auch die Blendungsbegrenzung ", so Soestmeyer weiter.
Die richtige Beleuchtung hängt von mehreren Faktoren ab. Optimal ist ausreichendes Tageslicht an allen Arbeitsplätzen. Ist dies nicht möglich, sollten die Lichtverhältnisse mittels künstlicher Lichtquellen verbessert werden. Dabei spielen Art und Dauer der Tätigkeit, das individuelle Sehvermögen und das Alter des Beschäftigten eine Rolle.
Weniger Unfälle durch gutes Licht
In Arbeitsbereichen sollte die Beleuchtungsstärke grundsätzlich nicht unter 200 Lux liegen. Bei besonderen Gefährdungen wie Umgang mit spitzen, scharfen, sich bewegenden oder heißen Gegenständen sollte die Beleuchtungsstärke mindestens 300 Lux bis 500 Lux betragen, um Unfallgefahren zu vermeiden.
Im Allgemeinen gilt eine Arbeitsstätte als gut beleuchtet wenn:
- alle Arbeitsbereiche, Verkehrswege und Pausenräume ausreichend beleuchtet sind
- in Arbeitsbereichen mit besonderen Sehaufgaben (zum Beispiel sehr feine Montagearbeiten, Qualitätskontrolle, Büroarbeit) je nach Art der Tätigkeit Beleuchtungsstärken von 500 Lux bis 1500 Lux erreicht werden
- die Helligkeitsverteilung in den Räumen ausgewogen ist (Decke und Wände sollten möglichst hell sein)
- störende Blendung und Schatten vermieden werden
- Lampen mit einer geeigneten Lichtfarbe und guter Farbwiedergabe verwendet werden (damit zum Beispiel Sicherheitsfarben erkannt werden).
Weiterführende Informationen enthält die BG-Regel "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten" (BGR 131-1 und 2 ). Erhältlich ist die BG-Regel beim zuständigen Unfallversicherungsträger oder im Internet unter www.arbeitssicherheit.de.
Originaltext: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65320 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65320.rss2
Pressekontakt: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle Stefan Boltz Tel.: 030 288763-768 Fax: 030 288763-771 E-Mail: presse@dguv.de
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