Europäisches "SEPA-Lastschriftverfahren" startet am 2. November - Genossenschaftsbanken gehören zu den ersten Anbietern in Deutschland (mit Grafik)
Geschrieben am 13-10-2009 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -
Europa wächst im bargeldlosen Zahlungsverkehr weiter zusammen. Ab 31. Oktober 2009 tritt für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten das neue EU-Recht für den Zahlungsverkehr in Kraft. Somit können Kunden ab November 2009 zusätzlich zu den bestehenden nationalen Verfahren das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen. Dies ermöglicht Lastschriftzahlungen sowohl innerhalb Deutschlands als auch erstmals innerhalb des gesamten Binnenmarkts. "Wer beispielsweise seine Stromrechnung für die Ferienwohnung in Spanien regelmäßig bezahlen will, kann dies nun auch mit der SEPA-Lastschrift vom eigenen Bankkonto in Deutschland aus erledigen", erläutert Dr. Andreas Martin, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Die rund 1.200 Volksbanken und Raiffeisenbanken bieten die neue SEPA-Lastschrift bereits ab 2. November dieses Jahres flächendeckend an. Damit ist die genossenschaftliche Bankengruppe einer der ersten Marktteilnehmer, der seinen Privat- und Firmenkunden von Anfang an zusätzlich zu den nationalen Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragsverfahren die europäische Option eröffnet.
BVR-Vorstandsmitglied Dr. Andreas Martin: "Mit der Umsetzung der SEPA-Lastschrift zum Start des Verfahrens stellen die Volksbanken und Raiffeisenbanken ihre Kompetenz in der Abwicklung des Zahlungsverkehrs erneut unter Beweis. Sie unterstreichen damit auch, dass regionale Stärke und Engagement für den europäischen Binnenmarkt kein Widerspruch sind, sondern sich bestens ergänzen".
Der Weg zum politischen Ziel des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums SEPA (Single Euro Payments Area) ist mit der Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens ein weiteres Stück geebnet. Geplant ist, dass die neuen europäischen Verfahren die heimischen Verfahren in Zukunft vollständig ersetzen.
SEPA-Lastschrift: Was ändert sich für Bankkunden?
Bankkunden können künftig das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Für Lastschriften zwischen Firmenkunden gibt es zusätzlich ein spezielles SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren mit eigenen Verfahrensregeln. Zusammen mit den bestehenden deutschen Verfahren - dem Einzugsermächtigungsverfahren und dem Abbuchungsauftragsverfahren - werden somit vier Lastschriftverfahren in Deutschland parallel laufen. Mit dem neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren können Kunden im Binnenmarkt Zahlungen in Euro abwickeln. Es ähnelt dem bereits vertrauten Einzugsermächtigungsverfahren innerhalb Deutschlands. Der Zahlungsempfänger löst den Lastschrifteinzug aus, indem er der Hausbank des Zahlenden über dessen Bank die SEPA-Basis-Lastschrift vorlegt. Dies muss der Zahlungsempfänger mit dem Zahlenden vorher vertraglich vereinbaren, wie heute zum Beispiel zwischen einer Telefongesellschaft und dem Kunden für den Einzug der Rechnungsbeträge.
Ist man mit dem Einzug durch eine SEPA-Basis-Lastschrift einmal nicht einverstanden, kann man innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) ohne Angabe von Gründen widersprechen und damit die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen (Widerspruchsfrist). Vorteil der SEPA-Lastschrift ist, dass es einen festen Fälligkeitstermin gibt, der für größere Planungssicherheit sorgt. Der Termin wird dem Zahlenden vom Zahlungsempfänger im Vorfeld des Einzugs mitgeteilt. Als Bankkunde weiß man somit im Voraus, wann der einzuziehende Betrag vom Konto abgebucht wird. Jeder Lastschrifteinreicher hat zudem eine zusätzliche Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI). Diese Nummer ermöglicht einen einfachen Abgleich, ob die Belastungsbuchungen auf dem eigenen Konto stimmen. Sie ist für Deutschland achtzehn Stellen lang (Beispiel: DE02 ZZZ0 1234 5678 90) und wird von der Deutschen Bundesbank vergeben.
Neues SEPA-Lastschriftmandat zuvor erteilen
Voraussetzung zur Nutzung des neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens ist, dass - ähnlich wie bereits bei der Einzugsermächtigung - der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger zuvor ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Hierzu erhält man als Zahlungspflichtiger vom Zahlungsempfänger ein Lastschriftmandatsformular, das man unterschreibt und an den Zahlungsempfänger zurücksendet. Vielfach ist es in Verträge integriert, wie beispielsweise beim Abschluss eines Zeitungs-abonnements. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt man einerseits den Zahlungsempfänger, Zahlungen vom eigenen Konto einzuziehen und andererseits die Hausbank, die vom Zahlungsempfänger gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen.
Kundeninformationen bei Genossenschaftsbanken
Ein Informationsblatt "VR Aktuell: Neues EU-Recht für den Zahlungsverkehr - Was Sie wissen sollten" liegt seit Anfang Oktober bei vielen Volksbanken und Raiffeisenbanken aus.
Originaltext: BVR Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2
Pressekontakt: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR Pressesprecherin: Melanie Schmergal Schellingstraße 4 10785 Berlin Telefon: (030) 20 21-13 00 Telefax: (030) 20 21-19 05 Internet: www.bvr.de E-Mail: presse@bvr.de
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