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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Ein Reh kommt selten allein

Geschrieben am 20-10-2009

Coburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Wer in der Dämmerung durch Waldstücke fährt, muss die
Geschwindigkeit unbedingt anpassen

Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle drastisch an: Besonders
wenn es dämmert, am frühen Abend oder Morgen, müssen Autofahrer in
Waldstücken damit rechnen, dass Tiere eine durchführende Straße
queren. Deshalb auf jeden Fall langsam fahren, die Straßenränder im
Auge behalten und bremsbereit sein. In der Vielzahl der Fälle taucht
das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor
der Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im
Rudel. Wer zu schnell fährt, hat keine Chance zu bremsen. Wichtig ist
auch, sofort abblenden und hupen.

Jedes Jahr ereignen sich mehr als 200.000 Wildunfälle in
Deutschland, wobei ein Schaden im Durchschnitt 2.000 Euro kostet,
darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam. Für Schäden, die durch eine
Karambolage mit Haarwild entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung
zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung:
Zwar beinhaltet diese immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt
sich ein hier entstandener Wildschaden in keiner Weise auf den
Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.

Wenn es zum Unfall gekommen ist, sollte man auf jeden Fall die
Polizei rufen. Sie hilft, den Jagdpächter zu informieren und stellt
auch eine Bescheinigung über den Wildunfall aus. Letztere muss man
seinem Versicherer vorlegen, sobald der Schaden 1.000 Euro
übersteigt.

Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall jedoch, ohne dass das
Fahrzeug mit dem Haarwild - zum Beispiel Wildschwein, Fuchs, Reh oder
Hase - direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt
und verreißt das Lenkrad. Und es gibt Autofahrer, die dem Tier
bewusst ausweichen, um einen größeren Schaden zu vermeiden.

Die Teilkasko zahlt nur, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass das
Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und dadurch ein
größerer Schaden verhindert wurde. Gemäß der aktuellen
Rechtssprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall
mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben.

Wer jedoch für einen Hasen bremst, muss nicht unbedingt ohne
Versicherungsschutz dastehen. Die Vollkasko-Versicherung springt im
allgemeinen für die Folgen eines Unfalls ein, solange dieser nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Kontakt:
Kontakt-Person
HUK-COBURG Pressestelle
Tel.: 0 95 61/96-20 84
Mail: presse@huk-coburg.de

Auch als MP3-Format im Internet unter http://www.huk-coburg.de/ zum
Downloaden.


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