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+ + + WDR-Pressemitteilung + + + Berichterstattung zu Gebührengeldern - WDR erwirkt einstweilige Verfügung gegen FAZ

Geschrieben am 20-10-2009

Köln (ots) - In einem Unterlassungsbegehren gegen die Frankfurter
Allgemeine Zeitung (FAZ) hat der WDR den Erlass einer einstweiligen
Verfügung erwirkt. Demnach darf die FAZ im Rahmen ihrer
Berichterstattung nicht weiter den Eindruck erwecken, der WDR habe
für die Programmgestaltung bestimmte Teile der Rundfunkgebühren
zweckwidrig für Geldanlagen verwendet. Des weiteren ist die Zeitung
zum Abdruck einer entsprechenden Gegendarstellung verpflichtet
worden.

Die FAZ hatte in ihrem Artikel "Sag mir, wo die Gebühren sind" vom
11.09.2009 unter anderem behauptet, die öffentlich-rechtlichen
Sender, namentlich der WDR und der BR, würden ihre Gebührengelder
"bunkern und zur Bank tragen". Richtig ist: Der WDR hat Mittel aus
dem Deckungsstockvermögen für die Altersversorgung der Mitarbeiter
investiert. Diese Mittel dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden
und waren nicht dazu bestimmt, in die Programmgestaltung
einzufließen.

Originaltext: WDR Westdeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7899
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7899.rss2

Pressekontakt:
Gudrun Hindersin
Unternehmenssprecherin
Telefon 0221 220 2405
gudrun.hindersin@wdr.de


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