Bundesverfassungsgericht gestaltet Jugendschutz nicht mit / Nachweis der Schädlichkeit von Pornografie für Minderjährige fehlt nach wie vor
Geschrieben am 21-10-2009 |
Mainz (ots) - Verfassungsbeschwerden gegen Jugendschutzregelung im Internet nicht angenommen - Nachweis der Schädlichkeit von Pornografie für Minderjährige fehlt nach wie vor - Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte denkbar
Das Bundesverfassungsgericht hat heute per Beschluss Verfassungsbeschwerden des Mainzer Jugendschutz-Unternehmers Tobias Huch und der von ihm geführten Gesellschaft Resisto IT GmbH nicht zur Entscheidung angenommen (Aktenzeichen 1 BvR 710/05 und 1 BvR 1184/08). Beide Beschwerden betrafen das Verbot der Verbreitung so genannter einfacher Pornografie im Internet und die in diesem Zusammenhang zu stellenden Anforderungen an Altersverifikationsssoftware. Die Resisto IT GmbH bietet seit vielen Jahren Jugendschutzsoftware zur Altersverifikation an.
Zur Begründung seines Beschlusses führt das Gericht unter anderem aus, die Beschwerdeführer hätten nicht deutlich gemacht, weshalb sie die angegriffenen gesetzlichen Altersverifikationspflichten im Internet für ungeeignet hielten, Minderjährige vor "eventuellen" negativen Einflüssen einfacher Pornografie zu schützen. Die Behauptung der Beschwerdeführer, dass heute eine Gefährdung der Jugend durch pornografische Darstellungen ausgeschlossen werden könne oder sich der Gesetzgeber nicht mehr auf den unklaren Forschungsstand berufen dürfe, werde "nicht hinreichend begründet". Keiner der Verfassungsbeschwerden sei zu entnehmen, dass die Frage der Schädlichkeit von Pornografie für Minderjährige durch die einschlägigen Wissenschaften "in eindeutiger Weise beantwortet" worden wäre. Auch hätten die Beschwerdeführer nicht hinreichend vorgetragen, dass der Gesetzgeber sich nicht genügend um weitere Aufklärung des Forschungsstandes bemüht habe. Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang auf das Gesetzgebungsverfahren zu dem heutigen § 184d StGB und auf Ergebnisse einer Bundestags-Enquete-Kommission von 1995.
Von Seiten des Beschwerdeführers Tobias Huch hieß es, es verwundere nicht, dass das Gericht sich nicht mit der fundamentalen Frage habe auseinandersetzen wollen, ob es überhaupt eine verfassungsrechtlich tragfähige Rechtfertigung für den in Deutschland praktizierten "Jugendschutz" gebe. "Mit seiner Entscheidung hat das Verfassungsgericht auf eine gute Möglichkeit verzichtet, den Jugendschutz in Deutschland mitzugestalten." Die faktischen Angaben in dem Beschluss des Gerichts seien nicht nachvollziehbar. In den Verfassungsbeschwerden sei ausführlich dargestellt worden, dass es heute rund 260 Millionen pornografischer Seiten im Internet gebe, auf die Minderjährige problemlos zugreifen können. Wenn der deutsche Gesetzgeber an deutsche Jugendschutz-Anbieter hohe Altersverifikationsanforderungen stelle, sei angesichts der Verhältnisse im Internet dieses Mittel zur Erreichung des vorgeblichen Zweckes "Jugendschutz" offensichtlich ungeeignet. Erst recht sei es deutschen Jugendschutz-Anbietern unzumutbar, sich an strenge gesetzliche Bestimmungen zu halten, die für keinen Anbieter im europäischen und außereuropäischen Ausland gälten. Huch verwies weiter darauf, dass in beiden Verfassungsbeschwerden wissenschaftliche Sachverständige benannt und Dokumente vorgelegt worden seien, aus denen sich ergebe, dass der Nachweis einer schädlichen Wirkung von Pornografie auf Minderjährige nicht zu erbringen sei. Umgekehrt habe sich im Zuge der vorbereitenden Recherchen ergeben, dass der Deutsche Bundestag entgegen den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts keinerlei Anstrengungen unternommen habe, die schädlichen Wirkungen von Pornografie für Minderjährige zu untersuchen oder gar nachzuweisen. Huch: "In einer der Verfassungsbeschwerden haben wir aus dem Gesetzgebungsverfahren zu § 184d StGB ausführlich zitiert. Und die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages hat sich 1995 in keiner Weise mit der Frage befasst, ob und inwieweit Pornografie Minderjährigen nachteilig ist. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Bericht der Enquete-Kommission ausdrücklich anführt, dann muss ihm diese Tatsache auch bekannt gewesen sein. Was der Bundestag unterlassen hat, kann man nicht "substantiiert vortragen". Es ist schlicht und ergreifend nichts getan worden. Es gibt heute keinen ernst zu nehmenden Wissenschaftler, der einen wissenschaftlichen Beweis für die schädliche Wirkung von Pornografie auf Minderjährige besitzt. Die deutschen Jugendschutzanforderungen sind in diesem Licht betrachtet absurd unangemessen." Huch kündigte eine Veröffentlichung der Verfassungsbeschwerden an.
Aus Sicht von Tobias Huch besonders bedenklich ist Randzahl 7 des Beschlusses des Gerichts. Diese könnte so verstanden werden, dass zukünftig ein Bürger bei einem Eingriff in seine Grundrechte darlegen und beweisen muss, dass der Eingriff aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen "in eindeutiger Weise" sachlich ungerechtfertigt ist. Für den Schutz der Grundrechte sei dieser Denkansatz außerordentlich gefährlich, erklärte Huch. Bisher habe der Grundsatz gegolten, dass der Staat Grundrechtseingriffe rechtfertigen müsse und nicht aus Willkür oder Aberglauben Grundrechte beschneiden dürfe. Es sei zweifelhaft, ob das Bundesverfassungsgericht dieses Prinzip nun aufweichen wolle.
Tobias Huch will die öffentliche Diskussion über die Sinnhaftigkeit überspannter Jugendschutzanforderungen weiter fördern. Deshalb werde eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorbereitet. Huch: "Die meisten europäischen Länder haben nicht so überzogene Jugendschutzbestimmungen wie Deutschland. In einigen ist die Verbreitung von Pornografie an Minderjährige im gesetzlichen Rahmen sogar ausdrücklich erlaubt. Wir haben daher die begründete Hoffnung, dass wir mit unseren Argumenten bei Richtern aus dem europäischen Ausland mehr Gehör finden werden."
Originaltext: RESISTO IT GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68612 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68612.rss2
Pressekontakt: RESISTO IT GmbH Herr Tobias Huch Tel.: 06131-69850-51 E-Mail: th@resisto-it.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
232076
weitere Artikel:
- Innovative CEWE FOTOBUCH-Software für Windows 7 (mit Bild) / Microsoft und CeWe Color schlagen gemeinsam neue Wege ein Oldenburg (ots) - - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs - CeWe Color und Microsoft stellen einen neuen Fotoservice für das neue Betriebssystem Windows 7 vor. Mit bahnbrechenden Innovationen der Gestaltung setzen der global größte Software-Hersteller und Europas marktführender Fotodienstleister neue Standards für die Gestaltung digitaler Fotoprodukte. Nachdem bereits Windows Vista mit einer Applikation von CeWe Color versehen war, rückt mit mehr...
- Mira Award 2009: Sci Fi Lieblingssender des Jahres, Sky Sport HD zum besten HD Sender gekürt München (ots) - - Von Sky initiierter Medienpreis am 21. Oktober in sieben Kategorien vergeben - Kompetent besetzte Jury mit Hannes Jaenicke, Quirin Berg, Florian Simbeck, Arthur Hofer, und Thomas Weiß zeichnet Gewinner aus - Viel Prominenz unter den 170 geladenen Gästen München, 21. Oktober 2009. Am Mittwoch wurde im Münchener Spiegelsalon zum zweiten Mal der Mira Award für herausragende Leistungen im deutschen Pay-TV verliehen. Im Rahmen einer exklusiven Abendveranstaltung wurde der von Sky initiierte Medienpreis in sieben Kategorien mehr...
- n-tv Programmhinweis: "Ratgeber - Test" heute mit großem Mobilfunkshop-Test / O2 ist Gesamtsieger Köln (ots) - Sperrfrist: 22.10.2009 07:00 Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist. Im Auftrag von n-tv hat das Deutsche Institut für Service-Qualität den Service in Mobilfunkshops getestet. O2 ging dabei als Gesamtsieger hervor: Der Anbieter überzeugte die Tester vor allem mit den kompetentesten und freundlichsten Mitarbeitern sowie dem besten Shop-Ambiente. Der Zweitplatzierte E-Plus zeichnete sich besonders durch die geringsten Wartezeiten und die verhältnismäßig mehr...
- ots.Audio: "Microsoft hat den Nutzern aufmerksam zugehört" - Verkauf des neuen Windows 7 startete letzte Nacht mit Mitternachtsshopping in Hamburg Hamburg (ots) - - Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar - Anmoderation: Letzte Nacht, Punkt 0 Uhr in Hamburg: Der Media Markt im Bahnhof Altona öffnet seine Türen zum Mitternachts-Shopping. Es ist der Moment, auf den viele Computer-Besitzer gewartet haben: der Verkaufsstart des neuen Betriebssystems Windows 7. Dafür hat sich mancher gerne mitten in der Nacht in die Schlange gestellt. 1. O-Ton Umfrage Wir wollen unbedingt mehr...
- Primera Technology unterstützt Windows 7 / Sämtliche Brenn- und Druckroboter für das neue Betriebssystem gerüstet Wiesbaden (ots) - 22. Oktober 2009 - Mit dem heutigen Tag startet offiziell die allgemeine Verfügbarkeit von Microsofts Windows 7 - und Primera Technology gibt exakt zum selben Zeitpunkt die Kompatibilität sämtlicher Brenn- und Druckroboter sowie aller Labeldrucker mit dem neuen Betriebssystem bekannt. "Wir fühlen uns dazu verpflichtet, unsere Kunden stets mit der neuesten und produktivsten Technologie zu versorgen", beschreibt Geschäftsführer Andreas Hoffmann die Firmenphilosophie des Unternehmens. "In unserer schnelllebigen Zeit ist es mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Sonstiges
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|