EANS-Hauptversammlung: HIRSCH Servo AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 27-10-2009 |
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HIRSCH Servo AG
A-9555 Glanegg 58, Kärnten Homepage: www.hirsch-gruppe.com E-Mail Adresse: investor@hirsch-gruppe.com Tel.Nr. +43 4277 2211 0 FaxNr.: +43 4277 2211 170 Wertpapier-Kenn-Nr. AT0000849757
Einladung
zu der am Mittwoch, den 25. November 2009, um 11 Uhr im Haus der Industrie, Schwarzenbergplatz 4, Urbansaal, A-1031 Wien stattfindenden
14. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g:
1. Vorlage des geprüften Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem Corporate Governance - Bericht, des Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht, jeweils zum 30. Juni 2009, sowie des Berichtes des Aufsichtsrates 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. Juni 2009 ausgewiesenen Bilanzergebnisses 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates 4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010 6. Änderung der Satzung in den Punkten III, IV, V, VI, IX, X , XIV, XV, XVI, XVII, XIX, XX, XXII, XXIV und XXV.
- Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach § 111 Abs. 1. und 2. AktG durch Nachweis des Anteilbesitzes. Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit das Ende des 15.11.2009. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist. Der Nachweis muss der Gesellschaft schriftlich
(auch per E-Mail oder Telefax) bis längstens 21.11.2009 zugehen. Auf den Nachweis der Aktionärseigenschaft gemäß § 10a AktG wird verwiesen. - Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 04.11.2009 bei der Gesellschaft oder auf deren Homepage in die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4. AktG Einsicht zu nehmen. - Den Aktionären steht das Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann bis längstens am 21. Wochentag vor der Hauptversammlung, das ist der 04.11.2009, und das Recht nach § 110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 16.11.2009, von jedem Aktionär in schriftlicher Form (auch per E-mail oder Telefax) gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. - Auf das Recht jedes Aktionärs, sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, wird hingewiesen (§ 113 AktG und § 114 AktG). Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich, das heißt mit Unterschrift des Aktionärs, oder in der Textform erteilt werden. "Textform" bedeutet, dass die Vollmacht in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Aktionärs genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird. "Schriftlich" ist die Vollmacht auch dann, wenn sie über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute übermittelt wird, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. Jedenfalls ist die Übermittlung der Vollmacht per Telefax zulässig. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht ist zwingend das auf der Homepage der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3. AktG). Dieses Formular ermöglicht auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht. - Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft (www.hirsch-gruppe.com/hv) veröffentlicht und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt. - Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 500.000 (fünfhunderttausend) Stück. Jede Aktie gewährt eine Stimme. - Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Vorschlag über die Verwendung des Jahres- ergebnisses, die Anträge und die Berichte der Abschlussprüfer sind zur Einsicht für Aktionäre in den Räumlichkeiten der Gesellschaft während der Geschäftszeiten aufgelegt und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt.
Glanegg, am 27. Oktober 2009 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Hirsch Servo AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Frau Michaela Promberger, Tel: 04277/2211-312, Fax: 04277/2211-370, E-Mail: michaela.promberger@hirsch-gruppe.com, www.hirsch-gruppe.com
Branche: Verarbeitende Industrie ISIN: AT0000849757 WKN: 907452 Index: WBI, Standard Market Continous Börsen: Berlin / Freiverkehr Stuttgart / Freiverkehr Wien / Geregelter Freiverkehr
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