EANS-Hauptversammlung: Stöhr & Co. AG i. L. / Einberufung der Hauptversammlung
Geschrieben am 03-11-2009 |
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
STÖHR & Co. AG i. L. ISIN DE 007277006 // WKN 727 700
Einladung zur Hauptversammlung der Stöhr & Co. Aktiengesellschaft i. L., Mönchengladbach
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am Freitag, den 11. Dezember 2009, um 14:00 Uhr MEZ im Hotel Holiday Inn, Speicker Straße 49 in 41061 Mönchengladbach stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der STÖHR & Co. Aktiengesellschaft i. L. ein.
TAGESORDNUNG
1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts und Billigung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 der Gesellschaft (vom 1. Januar 2009 bis zur Auflösung der Gesellschaft am 30. Juni 2009) Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 der Gesellschaft festzustellen.
2. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 und das Rumpf-geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung des Mitglieds des Vorstands Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
4. Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz mit dem erläuternden Bericht zur Liquidationseröffnungsbilanz für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr der Gesellschaft zum 1. Juli 2009 Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Liquidationseröffnungsbilanz mit dem erläuternden Bericht zur Liquidations-eröffnungsbilanz für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr der Gesellschaft zum 1. Juli 2009 festzustellen.
VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 16.400.000,00 EUR und ist eingeteilt in 6.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 2,5625 EUR und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Haupt¬versammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dement-sprechend 6.400.000.
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind sämtliche Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 4. Dezember 2009, 24:00 Uhr MEZ, in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Der Nachweis muss durch einen von dem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform erstellten, in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis des Anteilsbesitzes erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 19. November 2009, 0:00 Uhr MEZ, zu beziehen und muss der STÖHR & Co. AG, wie auch die Anmeldung, unter folgender Anschrift:
STÖHR & Co. AG c/o Commerzbank AG ZTB M 3.2.4 General Meetings/Proxy Voting D - 60261 Frankfurt am Main Telefaxnummer: +49 (0)69 13626351 E-Mail: ZTBS-HV-eintrittskarten@commerzbank.com
spätestens am Freitag, den 4. Dezember 2009, 24:00 Uhr MEZ, zugehen.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der fristgerechten Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein diesen in § 135 Abs. 5 oder Abs. 8 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG Gleichgestellter bevollmächtigt wird, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Bevollmächtigung sonstiger Vertreter ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen und der Gesellschaft vorzulegen. Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Eintrittskarte verwenden, die sie von ihrer Depotbank erhalten.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die von der Gesellschaft benannt werden, vertreten lassen können. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht unzulässig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Diese Vollmachten und Stimmrechtsweisungen können nur vor der Hauptversammlung bis spätestens Mittwoch, den 9. Dezember 2009, 24:00 Uhr MEZ, und nur durch Telefax oder E-Mail an folgende Adresse der Gesellschaft:
STÖHR & Co. AG i. L. - AKTIONÄRSSERVICE - Wetschewell 2, D - 41199 Mönchengladbach Telefonnummer: +49 (0)6428 705126, Telefaxnummer: +49 (0)6428 705304 E-Mail: office@kap.de
unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter
www.stoehr-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung
abgerufen werden können, erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE
Die weitergehenden Erläuterungen und Einzelheiten über die Ausübung der Rechte der Aktionäre gemäß § 121 Abs. 3 Ziffer 3 in Verbindung mit §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären von der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung an auf dem Internetportal der Gesellschaft unter
www.stoehr-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung/Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 121 Abs. 3 Ziffer 3 AktG
zur Verfügung.
Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen beachtet werden:
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Nach §§ 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge sind der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 26. November 2009, 24:00 Uhr MEZ, zuzusenden.
Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Das Verlangen der Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu machen, ist der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 10. November 2009, 24:00 Uhr MEZ, zuzusenden.
VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT
Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung an auf dem Internetportal der Gesellschaft unter
www.stoehr-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung
veröffentlicht:
Jahresabschluss der STÖHR & Co. AG für das Geschäftsjahr 2008;
Konzernabschluss der STÖHR & Co. AG für das Geschäftsjahr 2008;
Lagebericht und Konzernlagebericht der STÖHR & Co. AG für das Geschäftsjahr 2008;
erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2008;
ergänzter Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008;
Jahresabschluss der STÖHR & Co. AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2009;
Konzernabschluss der STÖHR & Co. AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2009;
Lagebericht und Konzernlagebericht der STÖHR & Co. AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2009;
Bericht des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2009;
erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr 2009;
Liquidationseröffnungsbilanz für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr zum 1. Juli 2009 der STÖHR & Co. AG i. L.;
erläuternder Bericht zur Liquidationseröffnungsbilanz für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr zum 1. Juli 2009 der STÖHR & Co. AG i. L.;
Erläuterungen über die Ausübung der Rechte der Aktionäre gemäß § 121 Abs. 3 Ziffer 3 in Verbindung mit §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG;
Hinweisblatt "Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft";
Vollmacht und Weisungen für Stimmrechtsvertreter.
ORGANISATORISCHE HINWEISE
Aktionäre, die in der ordentlichen Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu senden, um die Beantwortung der Fragen in der ordentlichen Hauptversammlung zu erleichtern. Zur Über¬sendung steht die vorstehend genannte Adresse der Gesellschaft zur Verfügung.
BEKANNTMACHUNG DER EINLADUNG
Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die Beschlussvorschläge von Vorstand bzw. Abwickler und Aufsichtsrat sind im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Mönchengladbach, den 2. November 2009
STÖHR & Co. Aktiengesellschaft i. L. Der Abwickler
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Stöhr & Co. AG i. L. Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Peter Czaja
Tel.: +49(0)661 103-736
E-Mail: p.czaja@mehler-ag.de
Branche: Textil/Bekleidung ISIN: DE0007277006 WKN: 727700 Index: CDAX Börsen: Berlin / Freiverkehr Hamburg / Freiverkehr Stuttgart / Freiverkehr Düsseldorf / Regulierter Markt Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard
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