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Was Vermieter über die neue Energieeinsparverordnung 2009 und den Energieausweis wissen sollten

Geschrieben am 09-11-2009

Freiburg (ots) - Um die deutsche Klimabilanz sieht es finster aus.
Allein die Wohngebäude schlucken rund ein Drittel des landesweiten
Energieverbrauchs. Bei älteren Immobilien liegen die Ursachen oftmals
in der mangelnden Modernisierung. Um der Energieverschwendung nun
einen Riegel vorzuschieben, hat der Gesetzgeber die bestehende
Energieeinsparverordnung (EnEV) überarbeitet. Am 1. Oktober 2009 ist
die neue Fassung in Kraft getreten. Doch welche Pflichten und Rechte
haben nun Hauseigentümer und Vermieter?

"Für Vermieter ist es besonders wichtig, sich jetzt über die
Neuregelungen der EnEV zu informieren, denn viele Hauseigentümer
müssen schnellstmöglich aktiv werden. Andernfalls drohen Geldbußen
bis zu 50.000 Euro ", warnt Rechtsanwalt Georg Hopfensperger,
Buchautor und Berater bei Haus+Grund München.

So ist jeder Eigentümer, wenn er seine Immobilie veräußert oder
neu vermietet und der Mieter bzw. der Kaufinteressent die Vorlage des
Ausweises verlangt zur Ausstellung eines Energieausweises durch einen
zertifizierten Energieberater verpflichtet. Kommt der Eigentümer
dieser Pflicht nicht nach, kann ihn die zuständige Landesbehörde
mittels Bußgeld zur Vorlage des Energieausweises zwingen.

Die Kosten für den Energieausweis kann der Vermieter bei der
Modernisierung eines Gebäudes im Rahmen einer Mieterhöhung als
Baunebenkosten auf den Mieter umlegen. Wurden keine
Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, muss der Vermieter selbst für
die Kosten aufkommen. In diesem Fall handelt es sich lediglich um die
Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung.

Ein grundsätzlicher Anspruch des Mieters auf eine Modernisierung
der Immobilie durch den Vermieter besteht nur, wenn der sogenannte
Mindeststandard für zeitgemäßes Wohnen ist nicht mehr erfüllt ist.

Alle Vermieter, die nun eine Kostenlawine auf sich zurollen sehen,
kann Rechtsanwalt Georg Hopfensperger beruhigen. Wer sich bei den
zuständigen Stellen um staatliche Fördermittel bemüht, kann mit
finanzieller Unterstützung rechnen. Neben einzelnen Länderprogrammen
zur Förderung von energetischen Sanierungen - Ansprechpartner sind
u.a. Stadtverwaltungen und Baubehörden - gibt es bedeutende
Förderprogramme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Mehr Informationen zur neuen Energieeinsparverordnung 2009 sowie
dem neuen Energieausweis finden Interessierte im
Online-Informationsportal des Haufe Verlags für die Immobilienbranche
auf www.haufe.de/immobilien .

Über www.haufe.de/immobilien:

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Marktstudien, Interviews und rechtliche Neuerungen rund um das Thema
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Originaltext: Haufe Mediengruppe
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Unternehmenskontakt:
Haufe Mediengruppe
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Telefon: 089 89517-113
Telefax: 089 89517-270
E-Mail: sabine.polifka@haufe.de
Internet: http://www.haufe.de/immobilien

Pressekontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alexandra Rudolf
Tel. 0761/3683-940
Fax 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse


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