Plansecur-Finanztipps: / Das sollte 2009 noch erledigt werden
Geschrieben am 10-11-2009 |
Kassel (ots) - Vom Jahr 2010 trennen uns nur noch wenige Wochen. Vor dem Jahresende sollte jeder noch einmal auf wichtige Themen bei seinen Finanzen schauen. Worauf Verbraucher bis zum Jahresende achten sollten, hat der Finanzdienstleister Plansecur aus Kassel zusammengestellt:
1. Bürgerentlastungsgesetz für zusätzliche Vorsorge nutzen: Von 2010 an haben steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger mehr Geld in der Kasse. Bisher mangels finanzieller Möglichkeiten aufgeschobene, aber notwendige Vorsorgemaßnahmen können jetzt umgesetzt werden. Das zusätzliche Geld im Portmonee erhalten die Verbraucher aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes, nach dem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung künftig stärker steuerlich geltend gemacht werden können. Die Entlastung erfolgt Monat für Monat, weil die höhere Absetzbarkeit der Beiträge in die Lohnsteuertabellen eingerechnet wird. So kann ein lediger Angestellter mit einem Bruttojahreseinkommen von 45.000 Euro mit einem Plus von 80 Euro monatlich rechnen. Innerhalb eines Jahres stehen so fast 1.000 Euro zur Verfügung, die mögliche Lücken in der Altersvorsorge kleiner werden lässt. Wenn dieses zusätzliche Kapital sofort von Januar 2010 an zurückgelegt wird, hätte ein heute 40-Jähriger bis zu seiner Rente ein zusätzliches Kapital von gut 42.400 Euro angespart (Annahmen: Renteneintritt mit 67 Jahren, durchschnittliche jährliche Rendite: vier Prozent).
2. Mit einem Altersvorsorgecheck auf Nummer sicher gehen: Die Höhe der gesetzlichen Rente wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern überschätzt. Verbraucher sollten deshalb einen Altersvorsorgecheck machen lassen. Dieser zeigt eventuelle Lücken auf. Daran sollte sich eine individuelle Beratung anschließen, die unter Berücksichtigung der Ziele und Wünsche und unter Abwägung von Fördermöglichkeiten Altersvorsorgelösungen aufzeigt.
3. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern: a) Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind einmal pro Jahr Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2009 ist noch bis zum 31. Dezember 2009 möglich. Achtung: Der Zulagenantrag für 2007 ist dem Anbieter spätestens zum 31. Dezember 2009 vorzulegen. Mit einem Dauerzulagenantrag macht sich der Verbraucher das Leben leichter, weil die jährlichen Angaben über das rentenversicherungspflichtige Einkommen entfallen. Dann sind nur noch relevante Änderungen, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, dem Anbieter zu übermitteln. Mit einem Wohn-Riester-Vertrag gibt es zudem die Möglichkeit, selbst genutztes Wohneigentum staatlich fördern zu lassen.
b) Rürup-Rente: Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge zugezahlt werden. Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann bis zu 20.000 Euro (Verdopplung bei Zusammenveranlagung) betragen, von denen 2009 bis zu 13.600 Euro (Verdopplung bei Zusammenveranlagung) steuerlich abzugsfähig sind. Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private Altersvorsorgeform für Selbstständige. Die Steuerersparnis liegt momentan je nach Steuersatz zwischen 10 und 30 Prozent der eingezahlten Beiträge und steigt in den nächsten Jahren stufenweise.
c) betriebliche Altersversorgung (bAV): Um den maximalen Vorteil zu erreichen, können in bestehende bAV-Altersvorsorgeverträge Zuzahlungen vorgenommen werden. Vorteil: Mit der Entgeltumwandlung sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. In der Entgeltumwandlung werden in diesem Jahr bei Pensionskassen oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.592 Euro gefördert.
4. Auslaufen der Drei-Jahres-Wechselfrist macht Wechsel in PKV möglich: Mit der Gesundheitsreform 2007 trat eine Drei-Jahres-Wechselfrist in Kraft, die zum ersten Mal am 31. Dezember dieses Jahres endet. Demnach können Arbeitnehmer erst in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn sie in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG 2009: 48.600 Euro) verdient haben. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten und die JAEG des Folgejahres voraussichtlich auch überschritten wird. Für Berufsanfänger und bei Wechsel des Arbeitgebers gilt diese Frist ebenso. Wer als Arbeitnehmer drei Jahre oberhalb der JAEG gelegen hat, sollte überlegen, ob für ihn ein Wechsel in die PKV sinnvoll ist. Die Drei-Jahres-Wechselfrist ist für Selbstständige, Freiberufler und Beamte nicht maßgeblich, da ein Wechsel unabhängig vom Einkommen möglich ist.
5. Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie (WoP) für 2009 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Neu-Verträgen wird die WoP nur noch gewährt, wenn Immobilien gebaut, gekauft oder modernisiert werden.
6. Kfz-Versicherung: Im November sollte die Kfz-Versicherung überprüft werden. Mit einer günstigeren Versicherung können oft einige Hundert Euro pro Jahr gespart werden. Bis zum 30. November kann fristgerecht zum Ablauf gekündigt werden.
7. Steuerklasse: Wer noch die Steuerklasse für 2009 wechseln möchte, muss bis spätestens 30. November beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag einreichen. Die neue Kombination gilt ab dem Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen ein einziger Wechsel im Jahr.
Originaltext: Plansecur KG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/16062 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_16062.rss2
Pressekontakt: Plansecur-Pressestelle, Druseltalstr. 150, 34131 Kassel, Tel.: 0561/9355-262, Fax: 0561/9355-170, presse@plansecur.de, www.plansecur.de Infografik: Eine Infografik mit einem Rechenbeispiel zum Bürgerentlastungsgesetz (Punkt 1.) finden Sie unter www.plansecur.de im "Presseservice" der Rubrik "Aktuell / Presse".
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