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Plansecur-Finanztipps: / Das sollte 2009 noch erledigt werden

Geschrieben am 10-11-2009

Kassel (ots) - Vom Jahr 2010 trennen uns nur noch wenige Wochen.
Vor dem Jahresende sollte jeder noch einmal auf wichtige Themen bei
seinen Finanzen schauen. Worauf Verbraucher bis zum Jahresende achten
sollten, hat der Finanzdienstleister Plansecur aus Kassel
zusammengestellt:

1. Bürgerentlastungsgesetz für zusätzliche Vorsorge nutzen: Von
2010 an haben steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger mehr Geld in
der Kasse. Bisher mangels finanzieller Möglichkeiten aufgeschobene,
aber notwendige Vorsorgemaßnahmen können jetzt umgesetzt werden. Das
zusätzliche Geld im Portmonee erhalten die Verbraucher aufgrund des
Bürgerentlastungsgesetzes, nach dem Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung künftig stärker steuerlich geltend gemacht werden
können. Die Entlastung erfolgt Monat für Monat, weil die höhere
Absetzbarkeit der Beiträge in die Lohnsteuertabellen eingerechnet
wird. So kann ein lediger Angestellter mit einem
Bruttojahreseinkommen von 45.000 Euro mit einem Plus von 80 Euro
monatlich rechnen. Innerhalb eines Jahres stehen so fast 1.000 Euro
zur Verfügung, die mögliche Lücken in der Altersvorsorge kleiner
werden lässt. Wenn dieses zusätzliche Kapital sofort von Januar 2010
an zurückgelegt wird, hätte ein heute 40-Jähriger bis zu seiner Rente
ein zusätzliches Kapital von gut 42.400 Euro angespart (Annahmen:
Renteneintritt mit 67 Jahren, durchschnittliche jährliche Rendite:
vier Prozent).

2. Mit einem Altersvorsorgecheck auf Nummer sicher gehen: Die Höhe
der gesetzlichen Rente wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern
überschätzt. Verbraucher sollten deshalb einen Altersvorsorgecheck
machen lassen. Dieser zeigt eventuelle Lücken auf. Daran sollte sich
eine individuelle Beratung anschließen, die unter Berücksichtigung
der Ziele und Wünsche und unter Abwägung von Fördermöglichkeiten
Altersvorsorgelösungen aufzeigt.

3. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern:
a) Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind einmal pro Jahr
Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung
auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2009 ist noch bis zum 31. Dezember
2009 möglich. Achtung: Der Zulagenantrag für 2007 ist dem Anbieter
spätestens zum 31. Dezember 2009 vorzulegen. Mit einem
Dauerzulagenantrag macht sich der Verbraucher das Leben leichter,
weil die jährlichen Angaben über das rentenversicherungspflichtige
Einkommen entfallen. Dann sind nur noch relevante Änderungen, wie zum
Beispiel die Geburt eines Kindes, dem Anbieter zu übermitteln. Mit
einem Wohn-Riester-Vertrag gibt es zudem die Möglichkeit, selbst
genutztes Wohneigentum staatlich fördern zu lassen.

b) Rürup-Rente: Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft
erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss einer
Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer Einmalzahlung beginnen.
Außerdem kann in bestehende Verträge zugezahlt werden. Der
Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann bis zu 20.000 Euro
(Verdopplung bei Zusammenveranlagung) betragen, von denen 2009 bis zu
13.600 Euro (Verdopplung bei Zusammenveranlagung) steuerlich
abzugsfähig sind. Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich
geförderte private Altersvorsorgeform für Selbstständige. Die
Steuerersparnis liegt momentan je nach Steuersatz zwischen 10 und 30
Prozent der eingezahlten Beiträge und steigt in den nächsten Jahren
stufenweise.

c) betriebliche Altersversorgung (bAV): Um den maximalen Vorteil
zu erreichen, können in bestehende bAV-Altersvorsorgeverträge
Zuzahlungen vorgenommen werden. Vorteil: Mit der Entgeltumwandlung
sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. In der
Entgeltumwandlung werden in diesem Jahr bei Pensionskassen oder
Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.592 Euro gefördert.

4. Auslaufen der Drei-Jahres-Wechselfrist macht Wechsel in PKV
möglich: Mit der Gesundheitsreform 2007 trat eine
Drei-Jahres-Wechselfrist in Kraft, die zum ersten Mal am 31. Dezember
dieses Jahres endet. Demnach können Arbeitnehmer erst in die private
Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn sie in drei aufeinander
folgenden Kalenderjahren oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
(JAEG 2009: 48.600 Euro) verdient haben. Die Versicherungspflicht in
der gesetzlichen Krankenversicherung endet mit Ablauf des dritten
Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten und die JAEG des
Folgejahres voraussichtlich auch überschritten wird. Für
Berufsanfänger und bei Wechsel des Arbeitgebers gilt diese Frist
ebenso. Wer als Arbeitnehmer drei Jahre oberhalb der JAEG gelegen
hat, sollte überlegen, ob für ihn ein Wechsel in die PKV sinnvoll
ist. Die Drei-Jahres-Wechselfrist ist für Selbstständige,
Freiberufler und Beamte nicht maßgeblich, da ein Wechsel unabhängig
vom Einkommen möglich ist.

5. Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie
(WoP) für 2009 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen
bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und
wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete)
gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Bei Neu-Verträgen wird die WoP nur noch gewährt, wenn Immobilien
gebaut, gekauft oder modernisiert werden.

6. Kfz-Versicherung: Im November sollte die Kfz-Versicherung
überprüft werden. Mit einer günstigeren Versicherung können oft
einige Hundert Euro pro Jahr gespart werden. Bis zum 30. November
kann fristgerecht zum Ablauf gekündigt werden.

7. Steuerklasse: Wer noch die Steuerklasse für 2009 wechseln
möchte, muss bis spätestens 30. November beim Finanzamt einen
entsprechenden Antrag einreichen. Die neue Kombination gilt ab dem
Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Gestattet wird
bis auf wenige Ausnahmen ein einziger Wechsel im Jahr.

Originaltext: Plansecur KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/16062
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_16062.rss2

Pressekontakt:
Plansecur-Pressestelle, Druseltalstr. 150, 34131 Kassel,
Tel.: 0561/9355-262, Fax: 0561/9355-170, presse@plansecur.de,
www.plansecur.de
Infografik: Eine Infografik mit einem Rechenbeispiel zum
Bürgerentlastungsgesetz (Punkt 1.) finden Sie unter www.plansecur.de
im "Presseservice" der Rubrik "Aktuell / Presse".


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