Rechtsanwalt Theo Paeffgen erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Verlag der WAZ-Mediengruppe wegen Bericht zu Schalke 04
Geschrieben am 12-11-2009 |
Bonn/Essen (ots) - Die Essener WAZ-Gruppe hat eine erste empfindliche Niederlage vor Gericht für ihre falsche und ehrabschneidende Berichterstattung in ihrer Ausgabe vom 26. November 2009 über die Rolle des ehemaligen Schalker Rechtsanwalts Theo Paeffgen im Zusammenhang mit der Schalker Finanzkrise kassiert.
Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts, bundesweit anerkannt für Ihre Rechtsprechung im Presserecht, erließ heute eine Verbotsverfügung gegen die Redakteure der Gruppe, Klaus Wille und Manfred Hendriock, sowie den Zeitungsverlag der WAZ. Die Verbotsverfügung untersagt dem Verlag und den Redakteuren weiterhin ungeprüft und unberechtigt Gerüchte aus Schalker Vorstands- und Aufsichtsratskreisen über Rechtsanwalt Theo Paeffgen zu verbreiten.
Sie hatten unter anderem behauptet, Schalkes ehemaliger Rechtsanwalt Theo Paeffgen sei die Quelle für Zeitungsberichte über die Finanzkrise des Clubs und verfolge damit eigene finanzielle Interessen.
(Beschluss vom 9. November 2009 der 24. Zivilkammer des LG Hamburg AZ: 324 O 616/09) Die Geschichten von Wille und Hendriock wurden in der WAZ, der NRZ, der Westfälischen Rundschau und der Westfalenpost abgedruckt.
Sollten die Zeitungen oder ihre Redakteure Wille und Hendriock die falschen Behauptungen wiederholen, droht ihnen ein Ordnungsgeld im Einzelfall von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft insgesamt von bis zu 2 Jahre.
Konkret hat das Hamburger Landgericht den Zeitungen und ihren Redakteuren verboten,
- durch Ihre Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, dass Rechtsanwalt Theo Paeffgen, Ex-Anwalt des Schalke 04, Quelle von Zeitungsberichten über die Finanzkrise des Clubs sei;
- zu behaupten oder zu verbreiten, dass der Investmentbanker Stephen Schechter vom Verein Schalke 04 eine Generalvollmacht für Rechtsanwalt Paeffgen gefordert habe;
- zu behaupten oder zu verbreiten, dass Paeffgen Honorare in Höhe von 5 bis 7 Millionen Euro entgangen seien, weil die von Schechter unterbreiteten Vorschläge vom Club abgelehnt wurden.
Die vom Zeitungsverlag und seinen Redakteuren verbreiteten Gerüchte über Rechtsanwalt Paeffgen, die mit der Verbotsverfügung des Gerichtes nun gestoppt wurden, waren Teil einer Rufmord-Kampagne gegen den Anwalt. Diese weiter zu verbreiten, ist nicht vom deutschen Presserecht gedeckt.
Der Zeitungsverlag der WAZ ist ein ehemaliger Arbeitgeber von Schalkes amtierenden Finanzvorstand Peter Peters. Schalkes Aufsichtsratsmitglied Peter Lange ist gleichzeitig Mitglied der Geschäftsleitung des Zeitungsverlages der WAZ.
Originaltext: Paeffgen Rechtsanwalts Gesellschaft mbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/77867 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_77867.rss2
Pressekontakt: Rechtsanwalt Theo Paeffgen Telefon: 0228 90 26 7 76 www.paeffgen.eu
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